12. AUG Konferenz in Sprockhövel am 19.03.2025

Am 19.03.2025 hat unsere 12. AuG Konferenz mit großer Beteiligung stattgefunden.
Im Zentrum der Konferenz stand das Verhältnis von Arbeit und Gesundheit und wie Belastungsfaktoren reduziert werden können. Darüber hinaus wurde ein Praxisbeispiel zur anlassbezogenen Gefährdungsbeurteilung vorgestellt.

In vielen Betrieben sind Stellenabbau und #Verlagerungen zurück auf der Tagesordnung.
Gerade in diesen Zeiten gehört der gemeinsame Einsatz für gesunde Arbeitsbedingungen auf die Agenda.
Chronische Unterbesetzung, unrealistische #Leistungsanforderungen, stärkere #Arbeitsverdichtung und letztlich Überlastungen der Beschäftigten sind häufig die Folge.

Daher: Investitionen in gute Arbeitsbedingungen sind Investitionen in die Zukunft der Beschäftigten!

Mit den #Mitbestimmungsrechten nach BetrVG ist es Betriebsräten möglich, bereits im Planungsstadium einer #Restrukturierung über neue Strukturen, die gesundheitsgerechte Gestaltung der Arbeits- und Leistungsbedingungen und realistische Personalvorgaben zu verhandeln. Dabei ist es entscheidend, rechtzeitig auf eine vorausschauende #Gefährdungsbeurteilung für die zukünftigen Arbeitsplätze zu drängen und bei der Information zu Betriebsänderungen oder in Verhandlungen zum Interessenausgleich das Ziel der gesundheitsgerechten Arbeitsbedingungen zu formulieren.

Neben der BG bestätigte auch der zuständige Mitarbeiter der Landesregierung NRW, die Pflicht der Arbeitgeber*innen einer frühzeitigen Dokumentation alle arbeitsbedingten Gefährdungen für die Beschäftigte zu ermitteln und zu deren Vermeidung oder zumindest Reduktion entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Und das hat vor Aufnahme der Tätigkeit in neuen Strukturen zu erfolgen!

Die Teilnehmenden erklärten ihre Solidarität mit den Kolleg*innen von Ford, thyssenkrupp und allen anderen Beschäftigten, die aktuell um ihre Arbeitsplätze kämpfen!

Hier ein kleiner Eindruck:

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