27.06.2025 von 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Ziemlich genau 50 Jahre lang prägten die sogenannten „G-Sätze“ der Berufsgenossenschaften die Untersuchungspraxis in der Arbeitsmedizin. Obwohl sie nie mehr als pure Empfehlungen für Arbeitsmedizinische Vorsorgen und Untersuchungen waren, fanden sie in den Unternehmen breite Anwendung. Spätestens mit der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) begann aber ein grundlegender Wandel. Die Rechte der Beschäftigten gegenüber dem Betriebsarzt oder der Betriebsärztin wurden deutlich gestärkt.
Da die ArbMedVV viele Dinge abschließend regelt, reduzieren sich die Mitbestimmungsrechte der Betriebsrät*innen. Trotzdem besteht in vielen Unternehmen der Wunsch, die regelungsoffenen Aspekte in einer Betriebsvereinbarung zu regeln. Eine solche Vereinbarung bietet darüber hinaus die Gelegenheit, den konkreten Umgang mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge für alle Beteiligten unmissverständlich festzulegen.
Im Seminar wollen wir deshalb mit euch die rechtlichen Grundlagen und die Bedeutung der neuen Arbeitsmedizinischen Empfehlungen besprechen. Daraus werden wir Eckpunkte für eine mögliche Betriebsvereinbarung entwickeln. Anschließend wollen wir mit euch zusammen eine Strategie für die betriebliche Praxis beraten.