Wir beschäftigen uns mit den rechtlichen Grundlagen zur Altersteilzeit und dem TV Flexiblen Übergang in die Rente (FlexÜ). Dabei werden die Anspruchsmodelle nach Tarifvertrag besprochen und die Möglichkeit Betriebsvereinbarungen abzuschliessen erläutert. Für die betriebliche Interessenvertretung gibt es vielfältige Aufgaben. So muss in den Betrieben geklärt werden, wann Beschäftigte einen individuellen Anspruch geltend machen können. Anhand von individuellen Rentenzugangsmöglichkeiten schauen wir auf die Auswirkungen bei den Beschäftigten. Was ist, wenn Beschäftigte in der Altersteilzeit krank werden? Welcher Betrag wird in die Rentenversicherung eingezahlt. Diese und weitere Fragen werden in dem Seminar bearbeitet.
Themen:
- Tarifliche und rechtliche Grundlagen zur Altersteilzeit
- Wer hat Anspruch auf einen Altersteilzeitvertrag?
- Welche Auswirkungen hat das Rentenrecht auf die Altersteilzeit und damit auf die Beschäftigten?
- Berechnung des Altersteilzeitentgelt und Aufstockungsbeträge
- Arbeitszeit während der Altersteilzeit
- Inhalte einer Betriebsvereinbarung
- Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates
Termin:
17.11. – 20.11.2024
Uhrzeit:
Anreise: 18:00 Uhr
Ende: ca. 13:00 Uhr
Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an Betriebsräte und an die Schwerbehindertenvertretung in der Metall-und Elektroindustrie.
Ort:
Hotel Franz
Steeler Str. 261
45138 Essen
Preis:
1.185,– € Seminarkosten (USt.-frei)
288,– € Übernachtung (inkl. USt.)
300,– € Verpflegung (inkl. USt.)
Referent*innen:
Elke Schulte-Meine, IG Metall Bildungszentrum Sprockhövel
Diethelm Langer, Versichertenältester DRV Bund
Kai Buchmann, IG Metall Bildungszentrum Sprockhövel
Freistellungen:
§ 37 (6) BetrVG und § 179 (4) SGB IX
Seminar Nr.:
SX24724