Zentrale Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung ONLINE
Bei diesem Seminar handelt es sich um ein interaktives Seminar mit einer kleinen Lerngruppe von maximal 12 Teilnehmenden. Dadurch bieten wir ein abwechslungsreiches Onlineformat an, bei dem die TeilnehmerInnen nicht auf eine Zuschauer*innenrolle reduziert werden. Zur lebendigen Gestaltung des Seminars und zur Beteiligung der Teilnehmenden versenden wir vor Beginn des Seminars ein Materialpaket per Post. Während des Seminars kommen unterschiedliche Methoden und Kleingruppenformate zum Einsatz. Inhaltlich deckt sich das Seminar mit dem THP I in Präsenz (siehe Seite 47). Wir bearbeiten die zentralen Aufgabenfelder der Schwerbehindertenvertretung (SBV), analysieren Ursachen und Auswirkungen von Behinderungen und loten unseren Handlungsspielraum zur Inklusion von Menschen mit einer (Schwer-)Behinderung im Betrieb aus. Grundlage bildet das Sozialgesetzbuch IX, das die Teilhabe am Arbeitsleben fördert. Dieses Seminar vermittelt die Aufgaben, Rechte und Pflichten von Vertreter*innen der (Schwer-)Behinderten und versetzt sie in die Lage, aktiv in ihr Amt einzusteigen.
Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung
Wie können wir den Arbeits- und Gesundheitsschutz spürbar verbessern? Wie setzen wir Maßnahmen durch? Wie nutzen wir die Gefährdungsbeurteilung bei Problemen im Arbeits- und Gesundheitsschutz? In diesem Seminar lernen wir, mit der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz längst zugesagte Schutzmaßnahmen durchzusetzen oder persönliche Schutzausrüstung bereitzustellen. Du erfährst, wie du das Betriebsverfassungsgesetz nutzen kannst und welche Bedeutung eine Betriebsvereinbarung zur Gefährdungsbeurteilung hat. Exemplarisch bearbeitest du Handlungsfelder aus der betrieblichen Praxis zu Handlungsmöglichkeiten von Beschäftigten und betrieblicher Interessenvertretung.
Zusammenarbeit zwischen SBV und Betriebsrat in der Gefährdungsbeurteilung
Der Betriebsrat und die Schwerbehindertenvertretung arbeiten zur Erfüllung ihrer Aufgaben – der Eingliederung schwerbehinderter Menschen und sonstiger besonders schutzbedürftiger Personen (§ 80 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG und § 178 Abs. 1 SGB IX) – eng zusammen. Gerade im Arbeits- und Gesundheitsschutz kommt dem eine besondere Bedeutung zu. Wie Arbeitsbedingungen in der Praxis unter Mitwirkung der Interessenvertretungen gestaltet bzw. verändert werden können, wollen wir entlang der Gefährdungsbeurteilung im Seminar aufzeigen.
Zwischen Druck und Dialog: souverän kommunizieren
Kommunikation ist ein Schlüssel zur erfolgreichen Betriebsratsarbeit. Die folgenden drei Seminare beschäftigen sich mit verschiedenen Kommunikationssituationen: Als erstes die Kommunikation in die Belegschaft hinein, mit der wir als Interessenvertretung die Beschäftigten informieren, beteiligen, Feedback einholen und Unterstützung für unsere Themen bekommen. Zweitens der Ausdruck, den die Körper – sprache dem Gesagten hinzufügt und wie sie in der persönlichen Kommunikation Anliegen unterstreichen kann. Und nicht zuletzt das Gespräch bzw. die Verhandlung mit Menschen, die uns »schwierig« erscheinen. Meist liegt das daran, dass wir ihre Kommunikationsweise, Absicht oder Taktiken nicht verstehen.
Zukunft der Arbeit – wo sind die Grenzen der Digitalisierung?
Mit dem digitalen Wandel gehen große Unsicherheiten einher. Wir müssen lernen, die technologischen Veränderungen zu gestalten. Dabei sind viele Technologien Segen und Fluch zugleich. Die Entscheidung, wie Technologie genutzt wird, trifft der Mensch. Jeder Digitalisierung geht die Informatisierung voraus, also der Prozess, der die Gewinnung und Manipulation von Informationen zum Gegenstand hat. Die Informationen anschließend in einem Algorithmus, also einem Computerprogramm zu repräsentieren, ist nicht mehr allzu schwer. Neben der Handarbeit wurde in den letzten zwei Jahrzehnten vor allem die Kopfarbeit informatisiert. Wir wollen uns mit dem Prozess der Digitalisierung fallbezogen auseinandersetzen und aufzeigen, wo Vertrauensleute und Betriebsräte im Sinne menschenfreundlicher Arbeits welten genau hinschauen müssen.
Zukunft der Arbeit – wo sind die Grenzen der Digitalisierung?
Mit dem digitalen Wandel gehen große Unsicherheiten einher. Wir müssen lernen, die technologischen Veränderungen zu gestalten. Dabei sind viele Technologien Segen und Fluch zugleich. Die Entscheidung, wie Technologie genutzt wird, trifft der Mensch. Jeder Digitalisierung geht die Informatisierung voraus, also der Prozess, der die Gewinnung und Manipulation von Informationen zum Gegenstand hat. Die Informationen anschließend in einem Algorithmus, also einem Computerprogramm zu repräsentieren, ist nicht mehr allzu schwer. Neben der Handarbeit wurde in den letzten zwei Jahrzehnten vor allem die Kopfarbeit informatisiert. Wir wollen uns mit dem Prozess der Digitalisierung fallbezogen auseinandersetzen und aufzeigen, wo Vertrauensleute und Betriebsräte im Sinne menschenfreundlicher Arbeits welten genau hinschauen müssen.
Zukunft der Arbeit – wo sind die Grenzen der Digitalisierung?
Mit dem digitalen Wandel gehen große Unsicherheiten einher. Wir müssen lernen, die technologischen Veränderungen zu gestalten. Dabei sind viele Technologien Segen und Fluch zugleich. Die Entscheidung, wie Technologie genutzt wird, trifft der Mensch. Jeder Digitalisierung geht die Informatisierung voraus, also der Prozess, der die Gewinnung und Manipulation von Informationen zum Gegenstand hat. Die Informationen anschließend in einem Algorithmus, also einem Computerprogramm zu repräsentieren, ist nicht mehr allzu schwer. Neben der Handarbeit wurde in den letzten zwei Jahrzehnten vor allem die Kopfarbeit informatisiert. Wir wollen uns mit dem Prozess der Digitalisierung fallbezogen auseinandersetzen und aufzeigen, wo Vertrauensleute und Betriebsräte im Sinne menschenfreundlicher Arbeits welten genau hinschauen müssen.
Zukunftsorientiertes Personalmangement (Teil 1)
In der Betriebsratsarbeit sind wir in allen Phasen des Personalmanagements involviert: Planung, Einstellungen, Personalabbau, Gestaltung von Leistungsprozessen. Dafür sind fundierte Kenntnisse im zukunftsorientierten Personalmanagement wichtig, die über die tägliche operative Arbeit mit Personalmaßnahmen hinausgehen. In Zeiten von Transformation, Fachkräftemangel und Umbrüchen gewinnen Fragen zur Personalplanung, neuen Kompetenzen, Qualifikationen und zeitgemäßen Führungskonzepten an Bedeutung. Der Betriebsrat muss professionell mit Veränderungen umgehen können und Werkzeuge des Change-Managements kennen. In der Ausbildungsreihe lernen Betriebsrät*nnen moderne Instrumente des Personalmanagements kennen und wenden diese auf eigene Praxisbeispiele an.
Zusammenarbeit zwischen SBV und Betriebsrat in der Gefährdungsbeurteilung
Der Betriebsrat und die Schwerbehindertenvertretung arbeiten zur Erfüllung ihrer Aufgaben – der Eingliederung schwerbehinderter Menschen und sonstiger besonders schutzbedürftiger Personen (§ 80 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG und § 178 Abs. 1 SGB IX) – eng zusammen. Gerade im Arbeits- und Gesundheitsschutz kommt dem eine besondere Bedeutung zu. Wie Arbeitsbedingungen in der Praxis unter Mitwirkung der Interessenvertretungen gestaltet bzw. verändert werden können, wollen wir entlang der Gefährdungsbeurteilung im Seminar aufzeigen.
Zentrale Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung (THP I)
In diesem Seminar erarbeiten wir die zentralen Aufgabenfelder der Schwerbehindertenvertretung (SBV). Wir analysieren Ursachen und Auswirkungen von Behinderungen und loten unseren Handlungsspielraum zur Integration von Menschen mit einer (Schwer-)Behinderung im Betrieb aus. Grundlage ist das Sozialgesetzbuch IX, durch das die Teilhabe am Arbeitsleben gefördert wird. Dieses Seminar vermittelt die Aufgaben, Rechte und Pflichten von Vertreter*innen der (Schwer-)Behinderten und versetzt sie in die Lage, aktiv in ihr Amt einzusteigen.