Sicher mit Gefahrstoffen umgehen (AuG III A)
Beschreibung
Für viele Beschäftigte gehört der Umgang mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz zum Alltag. Daraus ergeben sich viele Unsicherheiten und Fragen. Welche Wirkungen gehen von gefährlichen Arbeitsstoffen auf den Menschen aus? Welche Methoden zur Ermittlung und Beurteilung von Gefahrstoffen gibt es? Können Gefahrstoffe vielleicht vermieden oder zumindest verringert werden und welche Schutzmaßnahmen müssen getroffen werden? In unserem Seminar gehen wir diesen Fragen auf den Grund und beleuchten weitere Aspekte der Gefahrstoffpolitik. Wir setzen uns mit den wesentlichen Ursachen arbeitsbedingter Erkrankungen auseinander, indem wir die Wirkungen wichtiger im Betrieb eingesetzter Stoffgruppen unter die Lupe nehmen. Mit Unterstützung eines Messtechnikers und einer technischen Aufsichtsperson der Berufsgenossenschaft erfahren wir, wie konkrete Messungen durchgeführt und Messberichte interpretiert werden. Nicht zuletzt werden wir uns mit den Mitbestimmungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung bei der Umsetzung der Gefahrstoffverordnung vertraut machen.t Mit dem Seminar erarbeitest du dir eine fundierte Grundlage zum betrieblichen Umgang mit Gefahrstoffen. Du kannst dich kompetent in die betriebliche Gefahrstoffpolitik einbringen, machst dir das komplexe Gefahrstoffrecht handhabbar und kannst es zur Durchsetzung der Gefährdungsbeurteilung nutzen.
Themen im Seminar
* Gefährdungen und gesundheitliche Risiken am Arbeitsplatz durch Gefahrstoffe
* Aufnahmewege von Gefahrstoffen beim Menschen und mögliche Wirkungen
* Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Erkrankungen
* Methoden der Gefährdungsermittlung und -beurteilung auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
* Messungen; Messverfahren; Messberichte
* Mitbestimmungsrechte nach der GefStoffV und den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
* arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zur menschen- gerechten Arbeitsgestaltung; Schutzmaßnahmen
* Einbeziehung der Beschäftigten bei der Gefährdungsbeurteilung