Beschäftigungssicherung und Arbeitsgestaltung für Menschen mit einer (Schwer-)Behinderung – Teilhabepraxis II

Beschreibung
Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung sind in den schwierigen Zeiten von Pandemie, wirtschaftlicher Zwänge und Umstrukturierung mehr gefragt denn
je. Eine zentrale Aufgabe der Schwerbehindertenvertretung und Betriebsräte sind die Eingliederung von Menschen mit Beeinträchtigungen. Da Gesundheit
keine Frage des Alters ist, geht das uns alle an!
Hierzu benötigen Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung Kenntnisse über rechtliche und sozialpolitische Instrumente zur Beschäftigungssicherung, Eingliederungsmaßnahmen und Arbeitsplatzanpassung nach medizinischen und wissenschaftlichen Standards. Hier hat der Arbeitgeber Pflichten, die vom
Betriebsrat wie von der Schwerbehindertenvertretung kontrolliert und eingefordert werden müssen.
Wenn die Schwerbehindertenvertretung und der Betriebsrat erst bei der eventuellen geplanten Kündigung oder Versetzung der Mitarbeiter*innen
aufmerksam oder involviert werden, haben alle Beteiligten gegen geltendes Recht und Gesetze verstoßen.
Themen im Seminar
* die SBV als Schnittstelle zwischen Arbeitgeber, Behörden und (schwer-)behinderten Kolleg*innen
* Bestandsaufnahme zur betrieblichen und gesellschaftlichen Situation von Menschen mit einer (Schwer-)Behinderung
* Mindestanforderungen zur Beschäftigungssicherung nach dem SGB IX
* Individualrechte von Menschen mit einer (Schwer-)Behinderung
* Die Rolle der Interessensvertretungen und der externen Partner, wie z. B. des Integrationsamts und der Reha-Träger bei der Beschäftigungssicherung
* Maßnahmen, Hilfen und Leistungen zur Gestaltung leidens- und behinderungsgerechter Arbeitsplätze