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Seminarsuche 2024 Sprockhövel

Vom 7. Oktober 2024 bis 18. Oktober 2024 in IG Metall-Bildungszentrum Sprockhövel

Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes (AuG II)

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Seminarnummer

SB04124

Kosten

2 Wochen (I)

Seminarort

IG Metall-Bildungszentrum Sprockhövel

Freistellung

Bildungsurlaubsgesetz | § 179,4 SGB IX | § 37,6 BetrVG

Zielgruppe

Vertrauensleute, Betriebsräte, SBV

Kontakt für Rückfragen

Andrea Janßen: andrea.janssen@igmetall.de

Beschreibung

Wie können wir den Arbeits- und Gesundheitsschutz spürbar verbessern? Wie setzen wir Maßnahmen durch? Wie nutzen wir die Gefährdungsbeurteilung bei Problemen im Arbeits- und Gesundheitsschutz?
Zentrales Thema dieses Seminars ist die Gefährdungsbeurteilung. Wir erfahren, wie wir als Beschäftigte und als Betriebsrät*innen Schutzmaßnahmen oder die Bereitstellung von Schutzausrüstung sicherstellen können. Wir diskutieren die sozialpolitische Bedeutung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, bearbeiten ausgewählte Handlungsfelder der betrieblichen Praxis und planen, wie wir im Betrieb vorgehen und die Beschäftigten einbeziehen.
Ein erfolgreicher Arbeits- und Gesundheitsschutz erfordert eine gut strukturierte Arbeitsschutzorganisation. Wir zeigen auf, wie die Regelungen des Arbeitssicherheitsgesetzes mit den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats zusammenhängen und wie wir Beschäftigte und alle anderen wichtigen Akteur*innen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes einbeziehen können.

Themen im Seminar

* Akteur*innen und Themenfelder im Arbeits- und Gesundheitsschutz
* Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz als gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers
* Mitbestimmung im Arbeits- und Gesundheitsschutz
* Arbeitsgestaltung: Einbeziehung der Beschäftigten
* Aufgaben und Bestellung von Betriebsärzt*innen und Fachkräften für Arbeitssicherheit nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2
* Zusammenarbeit mit Betriebsärzt*innen, Fachkräften für Arbeitssicherheit und Berufsgenossenschaft
* gesetzlicher Auftrag der Berufsgenossenschaft nach dem Sozialgesetzbuch VII
* Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, arbeitsmedizinische Vorsorge

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