Vom 5. März 2025 bis 7. März 2025 in IG Metall-Bildungszentrum Sprockhövel, Sprockhövel
SE01025
3 Tage (A)
IG Metall-Bildungszentrum Sprockhövel, Sprockhövel
§ 31 SEBG | § 37,6 BetrVG | § 38 EBRG
Betriebsräte
Susanne Hegi: susanne.hegi@igmetall.de
Die Führungsstrukturen und Entscheidungswege innerhalb multinationaler Unternehmen werden zunehmend über Ländergrenzen hinweg zentralisiert.
Dabei stoßen die vorhandenen Mitbestimmungsmöglichkeiten sprichwörtlich an ihre Grenzen, und Standorte in verschiedenen Ländern werden gegeneinander ausgespielt. Die Europäischen Betriebsräte (EBR) und SE-Betriebsräte (SE-BR)
können die Interessen der Arbeitnehmer*innen dort vertreten, wo die Entscheidungen getroffen werden: an der Konzernspitze.
Was aber kann man mit einem Europäischen beziehungsweise SE-Betriebsrat alles machen? Welche Rechte und Möglichkeiten haben sie? Wie kann man länderübergreifend Interessenvertretung organisieren und mit welchen Schwierigkeiten muss man dabei rechnen? Wie kann das Recht auf Präsenzsitzungen durchgeführt werden?
Mit diesen Fragen richtet sich das Seminar an neue Mitglieder eines EBR und SE-BR oder an Mitglieder eines EBR und SE-BR, der gerade gegründet wurde.
Eingeladen sind auch künftige Mitglieder von EBR und SE-BR, bei denen sich die Gremien im Moment noch im Gründungsprozess befinden.
* Rechtliche Grundlagen der Arbeit als SE-BR
* Umsetzung der eigenen SE-BR-Vereinbarung
* Handlungsmöglichkeiten eines SE-BR
* Organisation der SE-BR Arbeit
* Besonderheiten beim Arbeiten in einem transnationalen Gremium
* Organisation von Informations- und Konsultationsprozessen
* Unterstützungs- und Beratungsangebote für SE-BR
* Erfahrungsaustausch: Arbeitsschwerpunkte und Arbeitsweisen des SE-BR
* Digitalisierung der SE-BR Arbeit
* Umgang mit Videokonferenzen als ergänzendes Format
* Unternehmensmitbestimmung im SE-BR