Vom 10. März 2025 bis 14. März 2025 in IG Metall-Bildungszentrum Sprockhövel, Sprockhövel
SF01125
5 Tage (E)
IG Metall-Bildungszentrum Sprockhövel, Sprockhövel
§ 179,4 SGB IX | § 37,6 BetrVG
Betriebsräte, SBV
Andrea Janßen: andrea.janssen@igmetall.de
Genesen, aber nicht geheilt – Corona-Betroffene können monatelang an
den Folgen leiden. Bleibende Langzeitschäden werden immer wahrscheinlicher, was auch die Arbeitswelt maßgeblich betrifft und herausfordert.
Gesetzliche Präventionsmaßnahmen bekommen besonders in schweren
Zeiten ihre zentrale Bedeutung. Seit der Implementierung des neuen
Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in das Sozialgesetzbuch am 1. Januar 2020
erhält das betriebliche Eingliederungsmanagement die gesetzliche
Bedeutung. Nach Paragraf 167 SGB IX muss der Arbeitgeber bei Leistungen
zur Teilhabe oder bei begleitenden Hilfen zum Arbeitsleben die
Rehabilitations träger oder bei schwerbehinderten Beschäftigten das
Integrationsamt hinzuzuziehen.
Nun steht die Teilhabe der einzelnen Person (am Arbeitsplatz) im
Vordergrund. Eine Folge: Beim Thema Teilhabe sind mit der Einführung des
Bundesteilhabegesetzes (BTHG) die gemeinsamen Servicestellen der
Rehabilitationsträger entfallen. Damit ist der Arbeitgeber in der Antragspflicht. Es gibt nur noch einen Antrag und einen verantwortlichen Rehabilitationsträger, der das gesamte Leistungsspektrum in einem Teilhabeplanverfahren leitet.
Betroffene können jetzt eine*n Berater*in oder eine Vertrauensperson
hinzuziehen. Die beste Lösung dafür ist der/die betriebliche Reha-Berater*in aus dem Kreis des Betriebsrats oder der Schwerbehindertenvertretung. Qualifizierte betriebliche Reha-Berater*innen unterstützen Betroffene und Arbeitgeber durch ihr Know-how. Eine feste Anprechperson für das Unternehmen, die die betriebliche Bedingungen und die Beschäftigten kennt, verspricht große Aussicht auf erfolgreiche Beratung und Teilhabe am Arbeitsleben. Die beste Voraussetzung hierfür ist eine umfangreiche Ausbildung. Die angebotende Ausbildungsreihe erfolgt in fünf Modulen von drei bis fünf Tagen und schließt mit der Zertifizierung beim TÜV Rheinland ab.
Im ersten Modul geht es um das Zusammenspiel aller Beteiligten im Betrieb, den gesetzlichen Grundlagen, dem Machbaren für eine erfolgreiche betriebliche Präventionspolitik und den Gesundheitsschutz, sowie Langzeitschäden durch Corona.