Vom 10. März 2025 bis 12. März 2025 in IG Metall-Bildungszentrum Sprockhövel, Sprockhövel
SG01125
3 Tage (C)
IG Metall-Bildungszentrum Sprockhövel, Sprockhövel
§ 179,4 SGB IX | § 37,6 BetrVG
Betriebsräte, SBV
Melanie Zimmer: melanie.zimmer@igmetall.de
Seit vielen Jahren wird die Rentengesetzgebung zum Nachteil der Beschäftigten geändert. Altersteilzeit ist heute in der Metall- und Elektroindustrie das dominierende Modell für Beschäftigte, die vorzeitig aus dem Arbeitsleben ausscheiden wollen. Wie es funktioniert, erfahrt ihr in diesem Seminar.
Wir beschäftigen uns mit den rechtlichen Grundlagen zur Altersteilzeit und dem Tarifvertrag zum flexiblen Übergang in die Rente (TV FlexÜ). Dabei besprechen
wir die Anspruchsmodelle nach Tarifvertrag und die Möglichkeit, Betriebsvereinbarungen abzuschließen.
Für die betriebliche Interessenvertretung gibt es vielfältige Aufgaben. So muss in den Betrieben geklärt werden, wann Beschäftigte einen Anspruch geltend
machen können. Anhand individueller Rentenzugangsmöglichkeiten schauen wir auf die Auswirkungen des Modells bei den Beschäftigten. Was ist, wenn Beschäftigte in der Altersteilzeit krank werden?
Welcher Betrag wird in die Rentenversicherung eingezahlt? Diese und weitere Fragen werden in dem Seminar bearbeitet.
* tarifliche und rechtliche Grundlagen zur Altersteilzeit
* Wer hat Anspruch auf einen Altersteilzeitvertrag?
* Welche Auswirkungen hat das Rentenrecht auf die Altersteilzeit und damit auf die Beschäftigten?
* Berechnung des Altersteilzeitentgelts und der Aufstockungsbeträge
* Arbeitszeit während der Altersteilzeit
* Inhalte einer Betriebsvereinbarung und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats