Vom 16. Juni 2025 bis 18. Juni 2025 in IG Metall-Bildungszentrum Sprockhövel, Sprockhövel
SV12525
3 Tage (C)
IG Metall-Bildungszentrum Sprockhövel, Sprockhövel
§ 179,4 SGB IX | § 37,6 BetrVG
Betriebsratsvorsitzende, stellvertretende Vorsitzende und freigestellte Betroebsräte
Melanie Zimmer: melanie.zimmer@igmetall.de
Das Betriebsratsamt ist ein Ehrenamt. Mitglieder von Betriebsräten dürfen vom Arbeitgeber weder bevorzugt noch benachteiligt werden. Was heißt das aber im Hinblick auf das Einkommen und die berufliche Entwicklung bei langjähriger Tätigkeit in diesem Mandat? Betriebsrat und/oder Karriere – wie passt das zusammen? Was sind »vergleichbare Arbeitnehmer*innen«, und welche Kriterien des Vergleichs und welche Methoden gibt es, um Anhaltspunkte und Ausprägung zu ermitteln?
Was kann ein Betriebsrat tun, um zu verhindern, dass sich Kolleg*innen aus Angst um ihre berufliche Entwicklung nicht für dieses wichtige Amt zur Verfügung
stellen?
In diesem dreitägigen Seminar erarbeiten wir uns die gesetzlichen Bestimmungen zum Entwicklungsgebot und zum Benachteiligungsverbot und erproben die Methoden für unsere betriebliche Praxis.
* wirtschaftliche und berufliche Absicherung der BR-Mitglieder nach dem Betriebsverfassungsgesetz
* gesetzlicher Vergleichsmaßstab für die betriebsübliche Entwicklung des BR-Mitglieds und deren praktische Umsetzung
* betriebliche Regelungsmöglichkeiten (Betriebs vereinbarungen) zur Ausgestaltung des Benachteiligungsverbots