Im Zeitengelt können die Methoden Leistungszulage (Beurteilung) oder Zielvereinbarung zur Anwendung kommen. In beiden Fällen hat der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht über die abverlangte Leistung. Überlastung und Burnout nehmen jedoch zu, daher müssen sich Betriebsräte aktiv mit den rechtlichen sowie tariflichen Handlungsmöglichkeiten und Fallstricken beschäftigen. Darüber hinaus werden die tariflichen Verfahren der Reklamation erarbeitet und
Aspekte für betriebliche Regelungen beleuchtet.