Vom 22. September 2025 bis 26. September 2025 in Flemings Express Hotel Wuppertal, Wuppertal
SF03925
5 Tage (E)
Flemings Express Hotel Wuppertal, Wuppertal
§ 179,4 SGB IX | § 37,6 BetrVG
Vertrauensleute, Betriebsräte, SBV
Andrea Janßen: andrea.janssen@igmetall.de
Mit dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) soll die Weiterbeschäftigung erkrankter Beschäftigter gesichert werden.
Seit der Einführung des § 167 (2) SGB IX (Prävention) sind alle Arbeitgeber verpflichtet, mit den betroffenen Beschäftigten und den Interessenvertretungen umfassende Möglichkeiten zum Arbeitsplatzerhalt zu entwickeln. Die betriebliche Umsetzung erfolgreicher BEM-Verfahren hängt im Wesentlichen vom Engagement der Arbeitgeber, der Betriebsräte und der Schwerbehindertenvertretungen ab. Eine Betriebsvereinbarung schafft hierbei verlässliche Regelungen für alle Beteiligten und kann gleichzeitig als Maßnahme zur Sicherung des Fachkräftebedarfs im Betrieb wirken.
* Ziele des betrieblichen Eingliederungsmanagements
* die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
* der präventive Ansatz des SGB IX und des Arbeitsschutzgesetzes
* Handlungsschritte bei der Einführung und Umsetzung des betrieblichen Eingliederungsmanagements
* der besondere Datenschutz im betrieblichen
Eingliederungsmanagement
* Maßnahmen zur Wiedereingliederung unter Beteiligung interner und externer Akteur*innen
* aktuelle Rechtsprechung
* Musterbetriebsvereinbarung zum BEM