Vom 27. Oktober 2025 bis 31. Oktober 2025 in IG Metall-Bildungszentrum Sprockhövel, Sprockhövel
SB04425
5 Tage (E)
IG Metall-Bildungszentrum Sprockhövel, Sprockhövel
Bildungsurlaubsgesetz | § 179,4 SGB IX | § 37,6 BetrVG
Vertrauensleute, Betriebsräte, SBV
Andrea Janßen: andrea.janssen@igmetall.de
Der Umgang mit Arbeitsmitteln gehört zum betrieblichen Alltag der Beschäftigten. Aber was ist ein Arbeitsmittel? Kann der Arbeitgeber Arbeitsmittel, Maschinen oder Anlagen ohne Gefährdungsbeurteilung umbauen oder verändern? Ersetzt gar die
CE-Kennzeichnung die Gefährdungsbeurteilung? Was ist bei der Anschaffung neuer Arbeitsmittel zu beachten?
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) von 2015 gibt dem Arbeitgeber eine Reihe von Grundpflichten, um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen.
Dazu kommen Regelungen aus der EU-Maschinenrichtlinie und dem Produktsicherheitsgesetz. Die Interessenvertretung, insbesondere der Betriebsrat, kann hierbei im Sinne eines präventiven Arbeits- und Gesundheitsschutzes wesentlich bei der Verwendung von Arbeitsmitteln Einfluss nehmen.
Im Seminar verschaffen wir uns einen Überblick über die Anwendung der BetrSichV und werden auf aktuelle betriebliche Probleme eingehen.
* Die BetrSichV in der Systematik des Arbeitsschutzrechts
* Die wichtigsten Regelungen der BetrSichV
* Anforderungen der Maschinen richtlinie, der Maschinen verordnung und des Produktsicherheitsgesetzes
* Grundlagen der CE-Kennzeichnung
* Kennenlernen der Technischen Regeln Betriebs sicherheit
* Mitgestaltung des BR im Rahmen von Planungsund Beschaffungsprozessen nach § 90/91 BetrVG
* Mitbestimmung des BR im Prozess der Gefährdungs beurteilung
* Beteiligung der betroffenen Beschäftigten