Vielfalt in Bildung
Bildungsangebot des Bildungszentrums Sprockhövel
Mit dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) soll die Weiterbeschäftigung erkrankter Beschäftigter gesichert werden.
Seit der Einführung des § 167 (2) SGB IX (Prävention) sind alle Arbeitgeber verpflichtet, mit den betroffenen Beschäftigten und den Interessenvertretungen umfassende Möglichkeiten zum Arbeitsplatzerhalt zu entwickeln. Die betriebliche Umsetzung erfolgreicher BEM-Verfahren hängt im Wesentlichen vom Engagement der Arbeitgeber, der Betriebsräte und der Schwerbehindertenvertretungen ab. Eine Betriebsvereinbarung schafft hierbei verlässliche Regelungen für alle Beteiligten und kann gleichzeitig als Maßnahme zur Sicherung des Fachkräftebedarfs im Betrieb wirken.
* Ziele des betrieblichen Eingliederungsmanagements
* die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
* der präventive Ansatz des SGB IX und des Arbeitsschutzgesetzes
* Handlungsschritte bei der Einführung und Umsetzung des betrieblichen Eingliederungsmanagements
* der besondere Datenschutz im betrieblichen Eingliederungsmanagement
* Maßnahmen zur Wiedereingliederung unter Beteiligung interner und externer Akteur*innen
* aktuelle Rechtsprechung
* Musterbetriebsvereinbarung zum BEM