Globaler Rechte-Index: Weltweit dramatisches Ausmaß der Angriffe auf Rechte der Arbeitnehmer:innen
Ende Juni veröffentlichte der Internationale Gewerkschaftsbund die zehnte Ausgabe des jährlich erscheinenden Globalen Rechtsindex. Er untersucht den Zustand der gewerkschaftlichen Rechte der Arbeitnehmer:innen in 149 Staaten. Sein Befund ist erschreckend. In fast 90 Prozent der Länder wurde das Streikrecht verletzt, in fast 80 Prozent der Länder war das Recht auf kollektive Verhandlungen für bessere Löhne oder Arbeitsbedingungen nicht gewährleistet. In mehr als drei Vierteln der Länder war den abhängig Beschäftigten das Recht auf Gründung einer Gewerkschaft oder zum Beitritt zu einer Gewerkschaft verwehrt. In acht Ländern (Brasilien, Kolumbien, Ecuador, El Salvador, Eswatini, Guatemala, Peru und Sierra Leone) wurden Kolleginnen und Kollegen ermordet. Nirgendwo zeigt der Zehnjahrestrend des Index eine bedeutende Verbesserung der Rechte der arbeitenden Menschen. Sie stehen überall unter Druck – auch in Europa. Der Link zur deutschen Fassung des Globalen Rechtsindex: https://www.globalrightsindex.org/de/2023
Chhim Sithar – Kambodscha

Chhim Sithar wurde am 26. November 2022 in Kambodscha festgenommen, als sie gerade auf der Rückreise von einem Treffen mit anderen Gewerkschaftssprecher:innen in Australien war. Sie soll gegen Kautionsauflagen verstoßen haben, von denen sie gar nichts wusste. Chhim Sithar ist die Vorsitzende der Gewerkschaft der Khmer-Beschäftigten (Labor Rights Supported Union of Khmer Employees, LRSU) des Casino- und Hotelkomplexes NagaWorld in der Hauptstadt Phnom Penh. Deren Mitglieder befinden sich nach Massenentlassungen seit Dezember 2021 im Streik. Am 25. Mai wurde Chhim von einem Gericht in Phnom Phen wegen „Anstiftung zu einem Verbrechen“ bzw. „Störung der sozialen Sicherheit“ zu zwei Jahren Haft verurteilt. Gemeint ist offensichtlich ihre Tätigkeit als Streikführerin bei NagaWorld. Acht weitere Gewerkschaftsmitglieder wurden ebenfalls zu Haftstrafen verurteilt. Unterstützt die Amnesty-Kampagne für ihre sofortige und bedingungslose Freilassung: www.amnesty.de/mitmachen/brief-gegen-das-vergessen/kamboscha-chhim-sithar-2023-05-26
Guillermo Zárraga – Venezuela
Guillermo Zárraga, 59 Jahre, Ingenieur, bis 2020 Sekretär der Gewerkschaft der Öl- und Gasarbeiter im Bundesstaat Falcón. Er wurde im November 2020 willkürlich festgenommen. Ihm wurde die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Beweise dafür gibt es nicht. In der Haft verschlechterte sich sein Zustand zusehends, da er keine angemessene Ernährung bekommt. Im März erlitt er einen Kreislaufkollaps. Er muss dringend medizinisch behandelt werden. Unterstützt die Forderungen von Amnesty International – nach sofortiger, angemessener und vertrauenswürdiger medizinischer Versorgung; – nach sofortiger und bedingungsloser Freilassung aus der willkürlichen Haft. www.amnesty.de/mitmachen/urgent-action/venezuela-gewerkschafter-lebensgefahr-2023-06-01 (Die Aktion läuft vorerst bis zum 27. Juli 2023.)
Yanina Malash ist frei!
Das meldete Salidarnast, die Vertretung der unabhängigen belarussischen Gewerkschaften in Deutschland, am 14. Juni. Wir freuen uns – und setzen selbstverständlich unsere Aktion für die inhaftierten unabhängigen Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter, die in Belarus im Gefängnis sitzen, fort. Statt der Postkarten verwenden wir jetzt aber eine aktualisierte Unterschriftensammlung. Auch den Flyer haben wir aktualisiert. Beides findet ihr hier. Bereits unterschriebene Postkarten können selbstverständlich noch an die Botschaft von Belarus gesendet werden. Einen Hintergrund-Artikel von Nathalie Schäfer zur Situation der unabhängigen Gewerkschafter:innen in Belarus lest Ihr hier.
Anhaltende Proteste im Iran

Nachdem die iranische Kurdin Masha Jina Amini auf einer Polizeistation in Teheran tödliche Verletzungen erlitt, reißen die Proteste gegen das antidemokratische Mullah-Regime nicht ab. Zunächst getragen von den Frauen des Landes, die im Iran besonderer Unterdrückung unterliegen, werden die spontanen Aktionen mittlerweile auch von Männern aktiv unterstützt. Die Gewerkschaftsbewegung Irans steht seit vielen Jahren im Kampf für die Rechte der Arbeitnehmer:innen und für die demokratischen Rechte, die die Gleichberechtigung der Frauen einschließen. Am 18. September, kurz vor dem Tod von Masha Jina Amini, veröffentlichte der DGB folgende Erklärung: „Seit Monaten machen iranische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von ihrem Menschenrecht auf Versammlungsfreiheit gebrauch, um für ihre Forderungen einzutreten. Statt in einen Dialog mit den streikenden und demonstrierenden Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern zu treten, reagieren die Behörden und die Regierung des Iran mit Repressionen und der Verfolgung von gewerkschaftlichen Aktivist:innen. Einige Gewerkschafter die zu Protesten aufriefen wurden verhaftet und sitzen nun schon seit Anfang Mai ohne Anklage in Isolationshaft. Es ist zu befürchten, dass sie mit juristisch fadenscheinigen Begründungen vor Gericht kommen und zu langjährigen Strafen verurteilt werden. Und dies nur, weil sie das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Versammlungsfreiheit in Anspruch nahmen. Der DGB lehnt jede staatliche Verfolgung wegen gewerkschaftlicher Betätigung kategorisch ab. Wir fordern vielmehr von den iranischen Behörden und der Regierung die sofortige Freilassung der Gewerkschafter Reza Shahabi und Hassan Saidi von der Busfahrergewerkschaft sowie der Lehrergewerkschafter Jaffar Ebrahimi und Mohammad Habibi; das Recht auf Versammlungsfreiheit und Vereinigungsfreiheit für ihre Bevölkerung zu garantieren und zu schützen. Der DGB wird sich in der Internationalen Arbeitsorganisation weiterhin für die Einhaltung fundamentaler Menschenrechte für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Iran einsetzen.“ Wir möchten außerdem an folgende im Iran im Gefängnis sitzende Gewerkschafter erinnern: Mehran Raoof, britisch-iranischer Staatsbürger, Arbeitsrechts-Aktivist, seit dem 16. Oktober 2020 im berüchtigten Evin-Gefängnis in Teheran in Haft. Esmail Abdi, Mathematiklehrer, Vorsitzender der Lehrergewerkschaft im Iran. Wegen seiner gewerkschaftlichen Aktivitäten mehrfach verurteilt. Wenn er die jetzt laufende Haftstrafe von sechs Jahren hinter sich hat, soll er eine ältere, zehnjährige Haftstrafe antreten.
Andauerndes Foulspiel: Fußball-WM und Arbeitnehmerrechte in Katar

Auch zu Beginn der Fußballweltmeisterschaft in Katar ist es um die Rechte der Arbeitsmigranten im Land und auf den Baustellen der WM mehr als schlecht bestellt. 230.000 gebürtige Staatsangehörige zählt das Emirat Katar, aber 2,2 Millionen Arbeitsmigranten. Die Wanderarbeiter:innen kommen überwiegend aus Nepal, Indien, Bangla Desh und Pakistan. Sie arbeiten als Hausangestellte und vor allem auf den Baustellen der Fußball-Weltmeisterschaft. Amnesty International dokumentierte die Ausbeutungs-Bedingungen, unter denen sie in Katar existieren. Die Stichworte heißen: Lohndiebstahl, verdreckte Massenunterkünfte, Zwangsarbeit, Verbot, sich gewerkschaftlich zu organisieren. Bis 2020 galt in Katar das sog. Kafala-System, nach dem Arbeitsmigranten nur mit Zustimmung ihres Arbeitgebers den Arbeitsplatz wechseln durften, wodurch sie praktisch zu Leibeigenen wurden. Nach massivem Einsatz unter anderem der Bau- und Holzarbeiter-Internationale sollte dieses menschenverachtende System abgeschafft werden. Amnesty International stellt aber fest, dass es Widerstand dagegen gibt und erste Fortschritte rückgängig gemacht worden sind. So meldete die Presse im August die Verhaftung und Ausweisung von 60 Migranten. Sie hatten demonstriert, weil ihnen monatelang der Lohn vorenthalten worden war. Nach einen Bericht der englischen Zeitung „The Guardian“ sind zwischen 2011 und 2020 6.500 Arbeiter auf den WM-Baustellen gestorben. Die Süddeutsche Zeitung ist in einer ausführlichen Reportage der Frage nachgegangen, wie sie ums Leben gekommen sind. Die meisten waren zwischen 25 und 35 Jahren alt und durchliefen vor ihrer Reise nach Katar einen Gesundheits-Check. In der weniger heißen Jahreszeit (Höchsttemperatur 40 Grad) starben 22 Prozent von ihnen an einer Herz-Kreislauf-Krankheit, in der heißen Jahreszeit von Anfang Dezember bis Ende Februar (bis zu 50 Grad im Schatten) 58 Prozent. Statistisch gesehen wären in dieser Altersgruppe normalerweise maximal 15 Prozent Herz-Kreislauf-Tote zu erwarten. Die Vermutung liegt deshalb nahe, dass die Todesfälle vielfach auf Hitzestress zurückzuführen sind, also auf mörderische Arbeitsbedingungen. Amnesty International fordert: