Betriebsratsstrategien und praktische Werkzeuge für mehr Entgeltgerechtigkeit im Betrieb
Ungleiche Bezahlung von Frauen und Männern ist auch heute noch Realität – selbst bei gleicher Qualifikation und Tätigkeit. „Wir haben doch ERA-Eingruppierungen…“ ist leider kein Garant für eine gerechte Bezahlung. In diesem Seminar erfahren Betriebsrät*innen, wie sie aktiv zur Entgeltgerechtigkeit beitragen können. Ein zentraler Schwerpunkt liegt auf dem neuen Entgelttransparenzgesetz 2.0 sowie den praktischen Möglichkeiten, es im Betrieb wirkungsvoll anzuwenden. Wir beleuchten rechtliche Grundlagen, analysieren betriebliche Lohnstrukturen und entwickeln Strategien gegen den Gender Pay Gap. Wo versteckt sich die Ungleichheit bei uns ganz konkret? Wie führen strukturelle Ungleichheiten im Wechselspiel mit betrieblichen Strukturen zur Entgeltlücke? Das Seminar bietet Raum für Austausch, Beratung und praxisnahe Lösungsansätze.
Themen:
- Gender Pay Gap und seine Ursachen
- Das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit (AGG, EU-Richtlinien, Grundrechte) – und das neue EntgTranspG!
- Übersicht über aktuelle Rechtsprechung, u.a. zur Beweisbarkeit und wie Betriebsräte gute Bedingungen für erfolgreiche Klagen schaffen
- Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats im Entgelttransparenzgesetz und die Verpflichtung für Arbeitgeber*innen, Entgeltgerechtigkeit herzustellen
- Wie kommen wir Entgeltlücken ganz praktisch auf die Spur? – Betriebliche Prüfverfahren
- Einstieg in das tool „eg-check.de“ der Anti-Diskriminierungsstelle des Bundes
- Über Geld sprechen – Ansätze für kluge Kommunikation
- … und der migrant pay gap? Ungleicher Lohn als Diskriminierungsform jenseits des Geschlechts.
- Chancen für Bündnisse im Betrieb
Termin:
03.11. – 06.11.2026
Anreise am 03.11.2026 ab 16:00 Uhr
Ende Freitag, 06.11.2026 ca.12:30 Uhr
Ort:
IG Metall Bildungszentrum Sprockhövel
Otto-Brenner-Str. 100
45549 Sprockhövel
Preise:
1.080,– € Seminarkosten (USt. frei)
360,– € Übernachtung (zzgl. USt.)
285,– € Verpflegung (zzgl. USt.)
Ziegruppen:
Betriebsratsräte, JAV, SBV
Freistellungen:
§ 37 (6) BetrVG
§ 179 (4) SGB IX