Ein Betrieb ohne Arbeitsmittel ist nicht denkbar. Ob Laptop, Stemmeisen oder CNC-Maschine – täglich nutzen Beschäftigte sie für ihre Arbeit. Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt, dass der Arbeitgeber bereits vor der Anschaffung eine Gefährdungsbeurteilung für neue Arbeitsmittel vornehmen.
Im Rahmen dieser Beurteilung muss er sowohl die körperlichen wie auch die psychischen Belastungen berücksichtigen, Arbeitsschutzmaßnahmen ableiten und umsetzen. Welchen Qualitätsstandards die Ermittlung von Gefährdungen genügen muss, und welche Beurteilungs-Instrumente sinnvoll sind, ist in der Praxis bislang jedoch oft nicht klar.
Genau an diesen Punkten setzt die neue Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1151 an. Sie beschreibt die Anforderungen an das Verfahren für die Gefährdungsbeurteilung an der Schnittstelle zwischen Arbeitsmittel und Beschäftigten.
Für Betriebsräte ergeben sich damit neue Möglichkeiten, gesunde Arbeitsbedingungen durchzusetzen. Im Seminar geben euch einen Überblick über die Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsmitteln, die in der TRBS 1151 formuliert werden. Außerdem werfen wir einen Blick auf die ersten Schritte zur Umsetzung der neuen Regel im Betrieb.
Ablauf:
09:00 Uhr
Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsmitteln – Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung
9:30 Uhr
Die neue TRBS 1151 „Gefährdungen an der Schnittstelle Mensch – Arbeitsmittel – physische und psychische Faktoren“
10:30 Uhr Pause
10:45 Uhr
Die TRBS 1151 im Betrieb nutzen: Standards für die Gefährdungsbeurteilung etablieren Strategien für die betriebliche Praxis
12:30 Uhr Seminarende
Referent*innen:
Rosi Schneider & Heinz Fritsche, Arbeits- und Gesundheitsschutz Bildungszentrum Sprockhövel
Termin:
Freitag, 27.02.2026
Von 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Zielgruppe:
Betriebsräte und Mitglieder der SBV mit Vorkenntnissen im Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Preis:
285.– € (USt.-frei)
Freistellungen:
§ 37 (6) BetrVG oder § 179 (4) SGB IX
Seminarnummer:
S00426091WEB