Genesen, aber nicht geheilt – 7,9 Millionen Menschen sind schwerbehindert, 13 Mio. haben eine Behinderung und viele mehr sind von Behinderung bedroht. Im Alter werden Erkrankungen immer häufiger und wahrscheinlicher, was auch die Arbeitswelt maßgeblich betrifft und herausfordert. Gesetzliche Präventionsmaßnahmen bekommen durch das neue Bundesteilhabegesetz (BTHG) eine immer stärkere zentrale Bedeutung.
Nach §167 SGB IX muss der Arbeitgeber bei Leistungen zur Teilhabe die Rehabilitationsträger, bzw. bei schwerbehinderten Beschäftigten das Integrationsamt hinzuziehen. Es gibt nur noch einen Antrag und einen
verantwortlichen Rehabilitationsträger, der das gesamte Leistungsspektrum in einem Teilhabeplanverfahren leitet. Der Arbeitgeber steht in der Antragspflicht.
Betroffene können jetzt einen Beraterin oder eine Vertrauensperson hinzuziehen. Die beste Lösung dafür ist der/die betriebliche Reha-Beraterin aus dem Kreis des BR oder der SBV. Dazu ist es wichtig, die Grundlagen der Prävention und der Schutzgesetze, allen voran dem SGB IX, zu kennen und bei physischen oder psychischen Problemen die Betroffenen kompetent zu beraten.
Eine feste Ansprechperson für das Unternehmen, die die betrieblichen Bedingungen und die Beschäftigten kennt, verspricht große Aussicht auf erfolgreiche Beratung und Teilhabe am Arbeitsleben. Die beste Voraussetzung hierfür ist eine umfangreiche Ausbildung. Die angebotene Ausbildungsreihe erfolgt in fünf Modulen von 5 und 4 Tagen (letztes Modul) und schließt mit einer Prüfung und bei Bestehen einem TÜV-Zertifikat ab.
Die Modulreihe kann nur komplett gebucht werden.
Für die Zertifizierung und Anerkennung als Reha-Beraterin muss an allen Modulen teilgenommen werden und eine betriebliche Fall-Beratung schriftlich nachgewiesen und präsentiert werden. Ein verpasster Modul-Termin kann in einer anderen Modulreihe nachgeholt werden

Modul 1: Der Betriebliche gesundheitsschutz
Im ersten Teil geht es um das Zusammenspiel aller Beteiligten im Betrieb, den gesetzlichen Grundlagen, dem Machbaren für eine erfolgreiche betriebliche Präventionspolitik und den Gesundheitsschutz, sowie Langzeitschäden durch Corona.
Termin: 29.06. – 04.07.2025
Seminarnr.: SF12725
modul 2: Grundlagen und aufgaben der REha-träger
Im Teil Zwei werden die Grundlagen und Aufgaben der Reha-Träger und die Veränderungen durch das Bundesteilhabegesetz vermittelt. Das Ziel ist, Beschäftigte kompetent im Antragsverfahren, im Teilhabeplanverfahren und bei der Eingliederungshilfe zu unterstützen.
Termin: 05.10. – 110.10.2025
Seminarnr.: SF14125
Modul 3: Beratungssituationen im betrieblichen alltag
Das Seminar vermittelt Kommunikations- und Verhandlungstechniken sowie das Rollenverständnis bei schwierigen Gesprächen und Konflikten. Um die Beschäftigten dabei kompetent unterstützen zu können, bedarf es einer ausführlichen Beratung. Wir lernen die Grundsätze und Methoden der Beratung kennen und üben diese für betriebliche Situationen ein. Des Weiteren setzen wir uns mit Fragen des Datenschutzes und des Selbstschutzes der Berater*innen auseinander.
Termin:02.11. – 07.11.2025
Seminarnr.: SF24525
Modul 4: Psychische Belastungen und Sucht in der Arbeitswelt
Teilhabe am Arbeitsleben erfordert einen verantwortungsvollen Umgang mit der eigenen Gesundheit. Dies fällt im betrieblichen Alltag nicht immer leicht. Grundlagen des Stressmanagements, der Resilienz und der Burn-out-Prävention sind ebenso wichtig wie der Umgang mit den Betroffenen.
Des Weiteren setzen wir uns in diesem Seminar mit dem Basiswissen zu psychischen Belastungen auseinander sowie mit Sucht- und Abhängigkeitserkrankungen und deren Auswirkungen. Wir lernen die inner- und außerbetrieblichen Instanzen kennen, um notwendige Maßnahmen im Sinne aller Beteiligten einleiten zu können.
Termin:01.02. – 05.02.2026
Seminarnr.: SF10626
modul 5: Umsetzung des Teilhabeplans
Zum Abschluss unserer Ausbildungsreihe üben wir die praktische Umsetzung des Teilhabeplans und der Eingliederungshilfe – eine grundlegende Kompetenz für die Zertifizierung.
Bestandteil der Zertifizierung ist die Teilnahme an allen fünf Seminaren sowie eine betriebliche Beratung mit nachgewiesener Planung und Durchführung.
Termin: 26.04. – 30.04.2026
Seminarnr.: SF01826
Kosten:
Seminarpreise pro Modul
Module 1 – 4 | Modul 5 | |
Verpflegung (zzgl. USt.) | 450,– € | 360,– € |
Übernachtung (zzgl. USt.) | 600,– € | 480,– € |
Seminarkosten (USt. frei) | 1.400,– € | 1.200,– € |
Zzgl. Prüfungsgebühr (einmalig): € 380,- (zzgl. USt.).
Ausbildung Gesamtpreis: € 11.840,00,- (netto).
Freistellungen:
§ 179 (4) SGB IX
§ 37 (6) BetrVG