»Zukunft der beeinträchtigten Menschen innovativ mitgestalten«
Im Wirtschaftsausschuss beraten Betriebsrat, SBV und Unternehmer über wirtschaftliche Angelegenheiten des Unternehmens. Hast Du Dich nicht immer schon gefragt, was die Zahlen im Wirtschaftsausschuss (WA) bedeuten?
Obwohl Du als SBV das Recht hast, die wirtschaftliche Entwicklung Deines Betriebes zu erfahren, wirken alle immer so geheimnisvoll. Konkrete Antworten auf relevante Zahlen bekommst Du nicht. Eine Antwort ist oftmals: Das ist ein Geschäftsgeheimnis oder das wissen wir auch nicht genau. In diesem Seminar zeigen wir Dir, wo ein Geschäftsgeheimnis endet und wo Deine Informationsrechte beginnen. Du bekommst erste Einblicke in einige der wichtigsten wirtschaftlichen Zahlen und erlernst deren Bedeutung. Prävention, das neue Aufgabengebiet der SBV, spielt Dir in die Karten und kann im Wirtschaftsausschuss von großer Bedeutung sein. Staatliche Förderkonzepte stehen für Menschen mit Beeinträchtigung zu Verfügung und werden aus Unwissenheit meist nicht abgerufen. Eine SBV kann hier entscheidende Hinweise geben, wenn sie denn die Bedeutung der Unternehmenszahlen kennt.
Ziel des Seminars: Basis-/Grundlagenwissen, sowie das Kennenlernen der Begrifflichkeiten und deren Bedeutung im WA. Wirtschaftliche Situationen verstehen, sowie Informations- und Beratungsrechte einfordern. Beurteilung der wirtschaftlichen Lage und der Unternehmensentwicklung, mit Bezug auf Menschen mit Beeinträchtigung oder Behinderung.
Teilhaberecht der SBV am WA: Ergibt sich aus § 178 Abs.4 SGB IX und dem BAG-Urteil 04.06.1987 – 6ABR 70/85.
Der Wirtschaftsausschuss im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes ist ein Ausschuss des Betriebsrats.
BAG, Beschluss vom 18.11.1980, 1 ABR 31/78
SBV-Recht auf WA-Schulung: Erwerb des Basiswissen für WA / LAG Köln Urteil 05.07.2001 – 6 TaBV 34/01 und dem Urteil vom LAG Hamburg 12.11.1996 – 6 Sa 51/96.
Themen:
- Gesetzliche Rahmenbedingungen für die SBV-Arbeit im WA
- Wie setzt sich der WA zusammen und wer ist für die Zahlen verantwortlich?
- Einblicke in die strategische und operative Unternehmensplanung
- Welche Aufgaben haben die Interessenvertretungen in einem WA?
- Wirtschaftliche Angelegenheiten des Unternehmens: Welche Informationen stehen dem WA zu?
- Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung: Grundlage für die Berichterstattung. Ursachen: Kosten, Gehälter, Warenlager, Kapital- u. Kreditfragen, Liquiditätssituationen, Auftragsbestand, Produktions- u. Absatzlage etc.
- Alarmsignale deuten und bei betrieblichen Veränderungen frühzeitig eingreifen
- Schwerbehinderte Menschen bei Personalmaßnahmen berücksichtigen
Nach diesem Seminar hast Du ein fundiertes Basis-/Grundlagenwissen. So kannst Du Kollegen mit Beeinträchtigung oder mit Schwerbehinderung optimal im Wirtschaftsausschuss vertreten.
Termin:
26.01. – 29.01.2025
Anreise ab 16:00 Uhr
Ende Mittwoch ca.12:30 Uhr
Ort:
IG Metall Bildungszentrum Sprockhövel
Otto-Brenner-Str. 100
45549 Sprockhövel
Preise:
1.185, – € Seminarkosten (USt. frei)
360, – € Übernachtung (zzgl. USt.)
270, – € Verpflegung (zzgl. USt.)
Zielgruppe:
Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und Betriebsräte
Freistellungen:
§ 179 (4) SGB IX
§ 37 (6) BetrVG
Seminarleitung:
Norma Sachse | Ökonomin: Referentin für THP- und BEM-Seminare, Kommunikation u. Öffentlichkeitsarbeit. Sie ist zertifizierte Reha-Beraterin, betr. Gesundheitsmanagerin (BGM), psychosoziale Gesundheitsförderin (BGF) und Coach für Stressmanagement u. Resilienz.
Seminar-Nr.:
SX00525
Anmeldung: