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Präsenzseminar · Bildung für Betriebsratsvorsitzende

Entgelt- und Entwicklungsansprüche der Betriebsratsmitglieder

14.06.–17.06.2026 · Sprockhövel

Zeitraum
14.06.2026 – 17.06.2026
Ort
Bildungszentrum Sprockhövel
Freistellung
§ 37,6 BetrVG, § 179,4 SGB IX
Zielgruppe
Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter*innen

Das Betriebsratsamt ist ein Ehrenamt. Mitglieder von Betriebsräten dürfen vom Arbeitgeber weder bevorzugt noch benachteiligt werden. Was heißt das aber im Hinblick auf das Einkommen und die berufliche Entwicklung bei langjähriger Tätigkeit in diesem Mandat? Betriebsrat und/oder Karriere – wie passt das zusammen? Was sind »vergleichbare Arbeitnehmer*innen«, und welche Kriterien des Vergleichs und welche Methoden gibt es, um Anhaltspunkte und Ausprägung zu ermitteln? Was kann ein Betriebsrat tun, um zu verhindern, dass sich Kolleg*innen aus Angst um ihre berufliche Entwicklung nicht für dieses wichtige Amt zur Verfügung stellen?

In diesem dreitägigen Seminar erarbeiten wir uns die gesetzlichen Bestimmungen zum Entwicklungsgebot und zum Benachteiligungsverbot und erproben die Methoden für unsere betriebliche Praxis.

Themen des Seminars

  • wirtschaftliche und berufliche Absicherung der BR-Mitglieder nach dem Betriebsverfassungsgesetz
  • gesetzlicher Vergleichsmaßstab für die betriebsübliche Entwicklung des BR-Mitglieds und deren praktische Umsetzung
  • betriebliche Regelungsmöglichkeiten (Betriebs vereinbarungen) zur Ausgestaltung des Benachteiligungsverbots