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Präsenzseminar · Gesundheit, Prävention, Arbeitsschutz

Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung (AuG II/Teil 1)

02.08.–07.08.2026 · Sprockhövel

Zeitraum
02.08.2026 – 07.08.2026
Ort
Bildungszentrum Sprockhövel
Freistellung
§ 37,6 BetrVG, § 179,4 SGB IX, Bildungsurlaub/-zeit
Zielgruppe
Betriebsrät*innen, Schwerbehindertenvertretung, Sicherheitsbeauftragte, Vertrauensleute, interessierte Beschäftigte

Wie können wir den Arbeits- und Gesundheitsschutz spürbar verbessern? Wie setzen wir Maßnahmen durch? Wie nutzen wir die Gefährdungsbeurteilung bei Problemen im Arbeits- und Gesundheitsschutz?
In diesem Seminar lernen wir, mit der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz längst zugesagte Schutzmaßnahmen durchzusetzen oder persönliche Schutzausrüstung bereitzustellen.
Du erfährst, wie du das Betriebsverfassungsgesetz nutzen kannst und welche Bedeutung eine Betriebsvereinbarung zur Gefährdungsbeurteilung hat. Exemplarisch bearbeitest du Handlungsfelder aus der betrieblichen Praxis zu Handlungsmöglichkeiten von Beschäftigten und betrieblicher Interessenvertretung.

Themen des Seminars

  • Akteur*innen und Themenfelder im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Gefährdungsbeurteilung zur Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren nach dem Arbeitsschutzgesetz als gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers
  • Betriebsverfassungsgesetz als Schlüssel zur Mitbestimmung im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Handlungsfelder der betrieblichen Interessenvertretung und strategische Vorgehensweise
  • Einbeziehung der Beschäftigten bei der gesundheitsgerechten Arbeitsgestaltung
AusgewähltSprockhövel02.08.–07.08.2026

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