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Präsenzseminar · Gesundheit, Prävention, Arbeitsschutz

Sicher arbeiten mit Arbeitsmitteln und Maschinen – Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

05.10.–09.10.2026 · Sprockhövel

Zeitraum
05.10.2026 – 09.10.2026
Ort
Bildungszentrum Sprockhövel
Freistellung
§ 37(6) BetrVG, § 179(4) SGB IX, Bildungsurlaub/-zeit
Zielgruppe
Betriebsrät*innen, interessierte Beschäftigte, Schwerbehindertenvertretung, Sicherheitsbeauftragte, Vertrauensleute

Der Umgang mit Arbeitsmitteln gehört zum betrieblichen Alltag der Beschäftigten. Aber was ist ein Arbeitsmittel? Kann der Arbeitgeber Arbeitsmittel, Maschinen oder Anlagen ohne Gefährdungsbeurteilung umbauen oder verändern? Ersetzt gar die
CE-Kennzeichnung die Gefährdungsbeurteilung? Was ist bei der Anschaffung neuer Arbeitsmittel zu beachten?
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) von 2015 gibt dem Arbeitgeber eine Reihe von Grundpflichten, um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen.
Dazu kommen Regelungen aus der EU-Maschinenrichtlinie und dem Produktsicherheitsgesetz. Die Interessenvertretung, insbesondere der Betriebsrat, kann hierbei im Sinne eines präventiven Arbeits- und Gesundheitsschutzes wesentlich bei der Verwendung von Arbeitsmitteln Einfluss nehmen.
Im Seminar verschaffen wir uns einen Überblick über die Anwendung der BetrSichV und werden auf aktuelle betriebliche Probleme eingehen.

Themen des Seminars

  • Die BetrSichV in der Systematik des Arbeitsschutzrechts
  • Die wichtigsten Regelungen der BetrSichV
  • Anforderungen der Maschinen richtlinie, der Maschinen verordnung und des Produktsicherheitsgesetzes
  • Grundlagen der CE-Kennzeichnung
  • Kennenlernen der Technischen Regeln Betriebs sicherheit
  • Mitgestaltung des BR im Rahmen von Planungsund Beschaffungsprozessen nach § 90/91 BetrVG
  • Mitbestimmung des BR im Prozess der Gefährdungs beurteilung
  • Beteiligung der betroffenen Beschäftigten