Die Commune gilt sozialgeschichtlich als Fanal einer neuen Epoche. Vom 18. März bis zum 28. Mai 1871 wurden 72 Tage lang Demokratie und Geschwisterlichkeit lebendig.

Zu den wichtigsten Initiativen gehörten Verordnungen über die Beschlagnahmung leerstehender Wohnungen, die Senkung und Stundung der Mieten, die Festlegung von Höchstgehältern für Angestellte der Commune, die Aufhebung von Geldstrafen und Lohnabzügen am Arbeitsplatz, die Abschaffung des Arbeitsbuches, das Verbot der Nachtarbeit für Bäcker oder die Verbriefung des Rechts auf Arbeit.

Erstmals erhielten die Frauen per Dekret das Recht auf Arbeit und auf den gleichen Lohn wie Männer. Das Scheidungsrecht für Frauen wurde eingeräumt, eheliche und uneheliche Kinder vom Gesetz her gleichgestellt.

Verlassene und stillgelegte Betriebe wurden vergenossenschaftlicht und es war vorgesehen die Werkstätten durch die „kooperative Assoziation der Arbeiter“ in Betrieb zu nehmen. Damit wurden Keimformen neuer gesellschaftlicher Besitzverhältnisse geschaffen.

Dem veränderten Charakter der Macht entsprachen neue Strukturen und Arbeitsweisen. Die Commune stützte sich in ihrer Tätigkeit auf eine Reihe von Kommissionen, die für die wichtigsten Sachgebiete die Verantwortung trugen, ähnlich den späteren Wirtschafts- und Sozialräten.

Die KommunardInnen nahmen die Staatsmacht in ihre eigenen Hände, sie bezogen die BürgerInnen in die zu lösenden Aufgaben ein. Sie veröffentlichten alle Reden und Handlungen und sie bezogen das Volk ein in alle ihre Unvollkommenheiten.

Wir nehmen heute als Gewerkschaften für uns ein politisches Mandat in Anspruch. Wir wollen über die Einkommens- und Arbeitsbedingungen hinaus die Lebensverhältnisse der lohnabhängigen Bevölkerung verbessern. Dies betrifft auch den Erhalt natürlicher Lebensgrundlagen, den Ausbau demokratischer Strukturen und die Sicherung des inneren und äußeren Friedens. Diese Themen sind konsequenterweise Gegenstand der gewerkschaftlichen Bildungsarbeit. Kernaufgabe unserer Bildungsarbeit  ist die Entwicklung politischer Handlungsfähigkeit. Das betrifft insbesondere die Interessenvertretungsarbeit in den Betrieben. Grundlage für ein zielgerichtetes politisches Handeln ist der Verständigungsprozess über die eigenen Interessenlagen und die Ziele und strategische Ausrichtung der gewerkschaftlichen Arbeit. Handlungsfähigkeit erfordert einen aktiven, kritischen Umgang mit wesentlichen fachlichen Kenntnissen aus Bereichen wie Ökonomie, Arbeitsrecht, Tarifpolitik usw., aber auch arbeitsorganisatorische, soziale und kommunikative Kompetenzen.  Ziel ist, ganz im Sinne der Pariser Commune, Hilfe zur Selbsthilfe.

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