Hinweise für die Teilnahme an zentralen Seminaren der IG Metall

1. Das Bildungsangebot

Das Bildungsangebot der IG Metall umfasst örtliche, regionale und zentrale Seminare. Für die zentralen, das heißt bundesweit zugänglichen, Bildungsangebote der IG Metall und ihrer Bildungszentren gelten die folgenden Teilnahmebedingungen.
Für die Seminarangebote der regionalen Kooperationspartner und der IG Metall-Geschäftsstellen sowie der Kritischen Akademie Inzell gelten jeweils besondere Konditionen und Preise, die beim jeweiligen Veranstalter erhältlich sind.

2. Wer kann teilnehmen?

Für alle zentralen Seminare der IG Metall gilt, dass sie grundsätzlich für alle offen sind. Das heißt, auch nicht in der IG Metall organisierte Arbeitnehmer*innen kön- nen sich zu diesen Seminaren anmelden. Für manche Seminare wird der vorhergehende Besuch eines anderen Seminars als Grundlage empfohlen. Dies stellt keine zwingende Teilnahmevoraussetzung dar. Es dient der Ankündigung des erwarteten Vorwissens, das auch auf anderem Wege als dem empfohlenen Seminar erworben werden kann (z. B. Besuch anderer Seminare, Erfahrungswissen, Selbststudium).
Für ausgewählte Seminare behält sich die IG Metall die Möglichkeit vor, die Zusammensetzung der Teil- nehmenden dem pädagogisch-inhaltlichen Konzept des Seminars entsprechend zu steuern.

3. Beratung durch Bildungsbeauftragte und Geschäftsstellen

Betriebliche Bildungsbeauftragte/Bildungsberater*innen und die IG Metall-Geschäftsstellen beraten gerne bei Einzelfragen rund ums Seminarprogramm. Sie sind bei der Inanspruchnahme der unterschiedlichen Freistellungsmöglichkeiten behilflich.

4. Anmeldung zum Seminar

Die Anmeldung zu den zentralen Seminaren der IG Metall nimmt die örtliche Geschäftsstelle der IG Metall bzw. der/ die durch sie beauftragte Bildungsberater*in im Betrieb entgegen. Mit erfolgter Anmeldung im elektronischen Seminarverwaltungsprogramm der IG Metall gelten die Teilnahmevoraussetzungen entsprechend Punkt 2 als geprüft und erfüllt. Zur schnellen Bearbeitung ist bei der Seminaranmeldung eine gültige E-Mail-Adresse zu hinterlegen.

5. Freistellungsansprüche und Freistellungsmöglich keiten für die Teilnahme an Seminaren

Liegen zu einer Bildungsveranstaltung mehrere Freistellungsansprüche vor, so ist die für die IG Metall günstigste zu wählen.

a) Betriebsratsmitglieder und Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung werden für die Teilnahme an Seminaren freigestellt, wenn die Seminare die für ihre Betriebsratstätigkeit erforderlichen Kenntnisse (§ 37.6 BetrVG) vermitteln. Gleiches gilt für die Vertrauenspersonen der schwerbehinder-ten Menschen/ SBV gemäß § 179 Abs.4 SGB IX.
Für die Seminare nach § 37.6 BetrVG/§ 179.4 SGB IX verantwortet der Funktionsbereich Gewerkschaftliche Bildungsarbeit, dass die Seminarinhalte entsprechend den rechtlichen Bedingungen entwickelt und im Seminar gestaltet werden. Ob ein Seminar zur betriebspolitischen Spezialisierung erforderlich ist oder nicht, liegt darüber hinaus im Ermessensspielraum des Betriebsrats/der SBV. Bei allen Freistellungen für Betriebsratsmitglieder, Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung und Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung sind ein Entsendebeschluss sowie eine entsprechende Mitteilung an den Arbeitgeber erforderlich.

b) Die zentralen Seminare der IG Metall-Bildungszentren nach § 37.7 BetrVG werden vom Hessischen Sozialministerium anerkannt. Grundlage für die Anerkennung der Seminare nach § 37.7 BetrVG sind die Themenpläne zu den einzelnen Bildungsveranstaltungen. Das Aktenzeichen dafür ist bundesweit gültig. Die Unterlagen gehen den Teilnehmer*innen mit der Einladung zu.

c) Arbeitnehmerinnen können für fünf Tage im Jahr (zehn Tage innerhalb von zwei Jahren) für gesellschaftspolitische, in einigen Bundesländern auch für berufliche Weiterbildung, von der Arbeit freigestellt werden. Voraussetzung ist, dass die Veranstaltung nach dem Bildungsfreistellungsgesetz des jeweiligen Landes anerkannt ist. Für die Seminare nach Bildungsfreistellungsgesetz liegen die Anerkennun-gen der einzelnen Bundesländer in der Regel vor. Aufgrund unterschiedlicher Bewertungen der Seminarinhalte in den Ländern können jedoch vereinzelt Anerkennungen einzelner Länder fehlen. In Bayern und Sachsen existieren keine Bildungsfreistellungsgesetze. Bitte vor Ort in der Geschäftsstelle bzw. auf www.igmetall.de/bildung oder im Extranet zeitnah die Anerkennung abrufen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Freistellungsanspruchs ist ein Antrag bzw. eine Mitteilung an den Arbeitgeber. Die nach den Bildungsfreistellungsgesetzen der Länder unterschiedlichen Fristen sind zu berücksichtigen.

6. Kosten

Die in diesem Seminarprogramm abgedruckten Preise der zentralen Seminare sind Bruttopreise für Mitglieder des BR, der SBV und der JAV zur Teilnahme nach § 37.6 BetrVG bzw. nach § 179. 4 SGB IX. Sie behalten ihre Gültigkeit bis zur Veröffentlichung einer neuen Preisliste seitens der IG Metall. Alle Preisangaben sind vorbehaltlich Irrtum und nachträg licher Steuererhöhungen. Den Teilnehmer*innen nach § 37.6 BetrVG bzw. nach § 179.4 SGB IX gehen mit der Reservierungsbestätigung zum Seminar die rechtsverbindlichen Preise zu. Die in diesem Bildungsprogramm aufgeführten zentralen Seminare verstehen sich als Pauschalangebote, die von einzelnen Teilnehmer*innen nur im Gesamtpaket – bestehend aus Seminar, Unterkunft und Verpflegung – gebucht werden können. Die Buchung einzelner Teilleistungen (z. B. Seminar ohne Übernachtung) ist nicht möglich. Die in unserem Pauschalangebot enthaltenen Gesamtkosten sind auch dann zu bezahlen, wenn einzelne Teilleistungen nicht in Anspruch genommen wurden. Bei Seminaren nach § 37.7 BetrVG und nach einem Bildungsfreistellungsgesetz übernimmt die IG Metall für ihre Mitglieder die Seminargebühren sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Nichtmitglieder tragen die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Seminargebühren und Anreise selbst.

7. An- und Abreise

Die An- und Abreise zum Seminar nach § 37.7 BetrVG und nach einem Bildungsfreistellungsgesetz wird entsprechend der Organisationsrichtlinie für die Bildungsarbeit der IG Metall erstattet. Dabei wird der günstigste Tarif – Bundesbahn zweite Klasse bzw. Sparpreise – zugrunde gelegt (DB Veranstaltungsticket). Bei Anreise mit dem Pkw werden 0,11 Euro pro Kilometer erstattet. Die Erstattung erfolgt bargeldlos.

8. Kinderbetreuung

In den IG Metall-Bildungszentren werden Kinder während der Seminarzeiten betreut. In Sprockhövel gibt es einen eigenen Kindertreff (weitere Infos und Anmeldung unter: https://igmetall-sprockhoevel.de/kinderbetreuung/). In den anderen Bildungszentren wird die Kinderbetreuung bei Bedarf individuell organisiert, sofern der Bedarf spätestens sechs Wochen vor Seminarbeginn an das jeweilige Bildungszentrum gemeldet worden ist. Ein Anspruch auf Kinderbetreuung besteht nicht.

9. Ausfallkosten

Die IG Metall-Bildungszentren behalten sich vor, unentschuldigt fernbleibenden Teilnehmer*innen Ausfallkosten zu berechnen. Eine Absage hat per Post oder E-Mail an das durchführende Bildungszentrum zu erfolgen. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Maßgebend ist das Eingangs -datum der Absage. Bei späterer Absage durch Teilnehmer*innen werden Kosten wie folgt in Rechnung gestellt:

  • 27 bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn
    allen 50 % der Seminarkosten an.
  • 14 bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn
    fallen 70 % der Seminarkosten an.
  • ab dem 6. Tag vor Veranstaltungsbeginn
    fallen 80 % der Seminarkosten und 80 % für Unterkunft und Verpflegung an.

No Show-Regelung

Erscheint die/der Teilnehmer*in nicht, ohne vorher schriftlich abgesagt zu haben, fallen 100 % der Seminarkosten und 100 % der Kosten für Unterkunft und Verpflegung an. Werden unseren Bildungszentren wegen der Absage oder Nichtteilnahme Ausfallkosten für Unterkunft und Verpfle-gung von Hotels in Rechnung gestellt, sind diese ebenfalls zu erstatten. Bis unmittelbar vor Beginn der Veranstaltung können Ersatzteilnehmer*innen benannt werden. Dafür entstehen keine weiteren Kosten.

Seminarabsage

Die IG Metall behält sich vor, insbesondere bei zu geringer Nachfrage das Seminar abzusagen. Die durch eine Seminarabsage eventuell entstandenen Kosten werden nicht erstattet. Wir empfehlen daher ausdrücklich, Fahrkarten zur Anreise erst nach erfolgter Einladung zum Seminar zu kaufen.