Wie können wir den Arbeits- und Gesundheitsschutz spürbar verbessern? Wie setzen wir Maßnahmen durch? Wie nutzen wir die Gefährdungsbeurteilung bei Problemen im Arbeits- und Gesundheitsschutz? In diesem Seminar lernen wir, mit der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz längst zugesagte Schutzmaßnahmen durchzusetzen oder persönliche Schutzausrüstung bereitzustellen. Du erfährst, wie du das Betriebsverfassungsgesetz nutzen kannst und welche Bedeutung eine Betriebsvereinbarung zur Gefährdungsbeurteilung hat. Exemplarisch bearbeitest du Handlungsfelder aus der betrieblichen Praxis zu Handlungsmöglichkeiten von Beschäftigten und betrieblicher Interessen-vertretung.

Themen:

  • Akteur*innen und Themenfelder im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Gefährdungsbeurteilung zur Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren nach dem Arbeitsschutzgesetz als gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers
  • Betriebsverfassungsgesetz als Schlüssel zur Mitbestimmung im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Handlungsfelder der betrieblichen Interessenvertretung und strategische Vorgehensweise
  • Einbeziehung der Beschäftigten bei der gesundheitsgerechten Arbeitsgestaltung

Termin 1:
18.08. – 24.08.2024
Ort:
Mercure Hotel Bochum City
Termin 2:
24.11. – 29.11.2024
Ort:
Flemings Express Hotel Wuppertal

Preis:
Seminarkosten: 1400,– € (Ust.-frei)
Unterkunft: 600,–€ (zzgl. Ust.)
Verpflegung: 450,–€ (zzgl. Ust.)

Zielgruppe:
Betriebsräte und Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung

Freistellung:
§ 37 (6) Betr.VG
179 (4) SGB IX

Seminarnummern:
SB03424
SB04824

Anmeldung:

Anmeldungen AuG II / Teil 1 –Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes (Gst.)

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