vom 17. April 2023 bis 21. April 2023

Betriebliche Arbeitsschutzorganisation (AuG II/2)

ausgebucht

Beschreibung

Die Verbesserung des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes erfordert, dass alle betrieblichen Akteure ihren Aufgaben nachkommen. Dies gilt vorrangig für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung als Herzstück des Arbeitsschutzgesetzes. Du erkennst in diesem Seminar, wie nützlich dabei das Arbeitssicherheitsgesetz in Verbindung mit den Mitbestimmungsmöglichkeiten des Betriebsrats nach dem Betriebsverfassungsgesetz ist. Anhand ausgewählter Handlungsfelder wie dem betrieblichen Unfall-und Berufskrankheiten-Geschehen sowie den arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen diskutieren wir über Aufgaben und Verantwortlichkeiten sowie die Organisation des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Wir gehen dabei folgenden Fragen nach: Welche Aufgaben haben Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung? Wie kann die Zusammenarbeit von
Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit mit dem Betriebsrat verbessert werden? Welche Möglichkeiten gibt es, die betrieblichen Arbeitsbedingungen durch die Einbeziehung der Beschäftigten und externer Akteure zu verbessern? Welche Bedeutung kommt dem Arbeitssicherheitsgesetz und der im Januar 2011 in Kraft getretenen DGUV Vorschrift 2 dabei zu?

Themen im Seminar

* Einbeziehung der Beschäftigten in den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz
* Bestellung und Aufgaben von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2
* Zusammenarbeit des Betriebsrats mit Betriebsärzten, Fachkräften für Arbeitssicherheit und der Berufsgenossenschaft nach dem Betriebsverfassungsgesetz
* gesetzlicher Auftrag der Berufsgenossenschaft
* Unfall- und Berufskrankheiten-Geschehen, arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

Seminarnummer
SB01623
Kosten
5 Tage (H)
Freistellung
Bildungsurlaubsgesetz | § 179,4 SGB IX | § 37,6 BetrVG
Zielgruppe
Vertrauensleute, Betriebsräte, SBV
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