vom 25. September 2023 bis 29. September 2023

Arbeitsrecht für Betriebsratsvorsitzende, Stellvertreter*innen und Freigestellte

Beschreibung

Die Arbeit des Betriebsrats wird im gesamten Gremium erledigt, trotzdem sind die Betriebsratsvorsitzenden besonders gefordert. Gerade in kleineren und mittleren Unternehmen sind sie oft der erste Anlaufpunkt für die Arbeitnehmer(innen). In allen Unternehmen sind sie der erste Ansprechpartner für den Arbeitgeber. An den Betriebsratsvorsitzenden liegt es, den Überblick zu behalten und die Fristen im Blick zu haben. Dabei sind Betriebsratsvorsitzende auf dem Gebiet des Arbeitsrechts gefordert, die juristischen Inhalte verstehen und richtig interpretieren zu können.In diesem Seminar speziell für die Betriebsratsvorsitzenden besprechen wir, was sie wissen sollten. Betriebsbezogene Fragestellungen, mit denen sich Betriebsratsvorsitzende häufig beschäftigen müssen, werden unter die Lupe genommen.

Themen im Seminar

* Was der Betriebsrat wissen muss, Begriffe wie: Betrieb, Unternehmen, Konzern, Anspruchsgrundlagen im Arbeitsrecht
* Gesellschaftsrecht und juristische Zusammenhänge: Unternehmensorganigramm erarbeiten und verstehen. Wann ist ein GBR zu bilden, wann kann ein KBR gebildet werden? Der Gemeinschaftsbetrieb (§ 1 Abs. 2 BetrVG)
* Die Rechtsstellung der Betriebsratsvorsitzenden mit Praxishinweisen zur Geschäftsführung
* Fristen, die Vorsitzende im Blick haben müssen
* rechtssichere Betriebsvereinbarung
* Kündigungen und Betriebsänderungen: Betriebs- bedingte Kündung, Änderungskündigung, die Sozial- wahl, der Sozialplan, Fragen zum Betriebsübergang
* Umgang mit Insiderinformationen (§ 79 BetrVG) und Datenschutz
* wo und wie bekomme ich als BR Hilfe: intern, extern

Seminarnummer
SK03923
Kosten
5 Tage (F)
Freistellung
§ 37,6 BetrVG
Zielgruppe
Betriebsräte
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