vom 12. Mai 2024 bis 15. Mai 2024

Entgelt- und Entwicklungsansprüche der Betriebsratsmitglieder

Beschreibung

Der Betriebsratamt ist ein Ehrenamt. Mitglieder von Betriebsräten dürfen vom Arbeitgerber weder bevorzugt noch benachteiligt werden. Was heißt das aber im Hinblick auf das Einkommen und die berufiche Entwicklung bei langjährige Tätigkeit in diesem Mandat? Betriebsrt und/oder Karriere- wie passt das zusammen? Was sind „vergleichbare Arbeitnehmer*innen“, und welche Kriterien des Vergleichs und welche Methoden gibt es, um Anhaltspnkte und Ausprägung zu ermitteln? Was kann ein Betriebsrat tun, um zu verhindern, dass Kolleg*innen aus Angst um ihre berufliche Entwicklung sich nicht für dieses wichtige Amt zur Verfügung stellen? In diesem dreitägigen Seminar erarbeiten wir uns die gesetzlichen Bestimmungen zum Entwicklungsgebot und zum Benachteiligungsverbot und erproben die Methoden für unsere betriebliche Praxis.

Themen im Seminar

* wirtschaftliche und berufliche Absicherung der BR-Mitglieder nach dem Betriebsverfassungsgesetz
* gesetzlicher Vergleichsmaßstab für die betriebsübliche Entwicklung des BR-Mitglieds und deren praktische Umsetzung
* betriebliche Regelungsmöglichkeiten (Betriebsvereunbarung) zur Ausgestaltung des Benachteiligungsverbots

Seminarnummer
SV02024
Kosten
3 Tage (E)
Seminarort
IG Metall-Bildungszentrum Sprockhövel
Freistellung
§ 179,4 SGB IX | § 37,6 BetrVG
Zielgruppe
Betriebsräte, SBV
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