vom 14. Juli 2024 bis 17. Juli 2024

Ausbildungsreihe zum/zur betrieblichen Reha-Berater*in nach SGB IX – Teil 2: Grundlagen und Aufgaben der Reha-Träger

Beschreibung

Genesen, aber nicht geheilt – Corona-Betroffene leiden monatelang an den Folgen. Bleibende Langzeitschäden werden immer wahrscheinlicher, was auch
die Arbeitswelt maßgeblich betrifft und herausfordert. Gesetzliche Präventionsmaßnahmen bekommen, besonders in schweren Zeiten, ihre zentrale Bedeutung. Seit der Implementierung des neue Bundesteilhabegesetz (BTHG) in das Sozialgesetzbuch am 1. Januar 2020 erhält das betriebliche Eingliederungsmanagement die gesetzliche Bedeutung.
Im Paragraf 167 SGB IX muss der Arbeitgeber bei Leistungen zur Teilhabe oder bei begleitenden Hilfen zum Arbeitsleben die Rehabilitationsträger oder bei
schwerbehinderten Beschäftigten das Integrationsamt hinzuzuziehen.
Nun steht die Teilhabe der einzelnen Person (am Arbeitsplatz) im Vordergrund. Eine Folge: Beim Thema Teilhabe sind mit der Einführung des Bundesteilhabegesetzes
(BTHG) die gemeinsamen Servicestellen der Rehabilitationsträger entfallen. Damit ist der Arbeitgeber in der Antragspflicht. Es gibt nur noch einen Antrag und einen verantwortlichen Rehabilitationsträger, der das gesamte Leistungsspektrum
in einem Teilhabeplanverfahren leitet. Betroffene können jetzt eine*n Berater*in
oder eine Vertrauensperson hinzuziehen. Die beste Lösung dafür ist der/die betriebliche Reha-Berater*in aus dem Kreis des Betriebsrats oder der Schwerbehindertenvertretung. Qualifizierte betriebliche Reha-Berater*innen unterstützen Betroffene und Arbeitgeber durch ihr Know-how. Eine feste Ansprechperson für das Unternehmen, die die betrieblichen Bedingungen und die Beschäftigten kennt, verspricht große Aussicht auf erfolgreiche Beratung und Teilhabe am Arbeitsleben. Die beste Voraussetzung hierfür ist eine umfangreiche
Ausbildung. Die angebotene Ausbildungsreihe erfolgt in fünf Modulen von drei bis fünf Tagen und schließt mit der Zertifizierung beim TÜV Rheinland ab.

Themen im Seminar

Im Modul zwei werden die Grundlagen und Aufgaben der Reha-Träger*innen und die Veränderungen durch das Bundesteilhabegesetz gelehrt. Das Ziel ist, Beschäftigte
kompetent im Antragsverfahren, im Teilhabeplanverfahren und bei der Eingliederungshilfe zu unterstützen.

Seminarnummer
SF02924
Kosten
3 Tage (C)
Seminarort
IG Metall-Bildungszentrum Sprockhövel
Freistellung
§ 179,4 SGB IX | § 37,6 BetrVG
Zielgruppe
Betriebsräte, SBV
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