Vom 4. November 2024 bis 8. November 2024 in IG Metall-Bildungszentrum Sprockhövel
SB04524
5 Tage (G)
IG Metall-Bildungszentrum Sprockhövel
Bildungsurlaubsgesetz | § 179,4 SGB IX | § 37,6 BetrVG
Vertrauensleute, Betriebsräte, SBV
Andrea Janßen: andrea.janssen@igmetall.de
Die zunehmende Digitalisierung der Arbeitswelt bringt für viele Beschäftigte tiefgreifende Änderungen in Bezug auf den Arbeitsort, die Arbeitsumgebung, die Arbeitsmittel und die Art der Zusammenarbeit mit sich. Die Arbeit von jedem Ort aus und die Nutzung digitaler Kommunikationsplattformen gehen einher mit neuen Möglichkeiten, Arbeit und Arbeitszeiten zu gestalten.
Diese Entwicklung führt zu tiefgreifenden Veränderungen der klassischen Büroarbeitsplätze. Je mehr Beschäftigte zu Hause oder mobil arbeiten, um so höher wird der Druck, die Anzahl der Schreibtische im Betrieb zu reduzieren und Desk-Sharing einzuführen. Die verbleibenden Arbeitsbereiche werden unter den Schlagworten »Modern Workspaces« oder »smart office« vollkommen neu gestaltet. Aber nicht alles ist anders in der neuen digitalen Welt. Ein ergonomische gestalteter Arbeitsplatz, ausreichend große Monitore und eine ergonomische Software sind immer wichtig, ganz gleich an welchem Ort gearbeitet wird.
All das bringt Fragen bezogen auf die bisher schon existierenden und neu entstehenden Belastungen und die betriebliche Arbeits- und Arbeitszeitgestaltung mit sich. Betriebsrät*innen stehen vor der Herausforderung, die Anforderungen des Arbeitgebers, die Belange der Beschäftigten und die Arbeitsschutzvorschriften
unter einen Hut zu bringen.
* Erfahrungsaustausch über Belastungen im Büro, bei mobiler Arbeit und im Homeoffice
* Unterschiede und rechtliche Folgen von Telearbeit, mobiler Arbeit und Homeoffice
* Mitbestimmungsrechte bei der Einführung von mobiler Arbeit, Telearbeit und Desksharing
* Mitbestimmungsrechte bei der Neu- und Umgestaltung von Büroflächen
* arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zur ergonomischen und menschengerechten Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen
* Inhalte und Anwendung der Technischen Regeln für Arbeitsstätten und der Betriebssicherheitsverordnung
* Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung zur Gefährdungsbeurteilung
* Erarbeiten betrieblicher Vorgehensweisen