Eintägiges Seminar
[/compare] [compare val1=“21. August 2026″ type=“greater_than“ val2=“21. August 2026″]Mehrtägiges Seminar
[/compare] [su_spoiler title=“Online-Seminar | am 21. August 2026, von 09:00 bis 21. August 2026, 12:30Sommerhitze – was tun?
“ open=“no“ style=“fancy“ icon=“plus-circle“ anchor=“S00426340WEB“ anchor_in_url=“yes“ class=““]Beschreibung
Arbeits-und Gesundheitsschutz aktuell:
Sommerhitze – was tun?
Wir erleben es gerade hautnah: Durch den Klimawandel kommt es immer häufiger zu intensiven Hitzeperioden. Die hohen Temperaturen wirken sich vielfältig auf die körperliche und mentale Gesundheit von Kolleginnen und Kollegen aus. Steigenden Fehlzeiten, mehr Fehler bei der Arbeit und Arbeitsunfälle sind die Folge. In diesem Seminar wir euch zum einen die Regelungen der Arbeitsstättenverordnung und der ASR 3.5 Raumtemperatur erläutern. Zum anderen werden wir praktische Gestaltungsvorschläge für eine Hitzeverträglichere Arbeitsgestaltung machen.
Zum Abschluss stellen wir euch eine Muster-Betriebsvereinbarung zum Umgang mit der Hitze am Arbeitsplatz vor.
09:00 Uhr Wie wirken hohe Temperaturen auf den Menschen?
09:30 Uhr Die wichtigsten Regelungen der Arbeitsstättenverordnungen und
der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5
10:15 Uhr Pause
10:30 Uhr Kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen gegen Sommerhitze
11:45 Uhr Muster-Betriebsvereinbarung Sommerhitze
12:30 Uhr Seminarende
Seminarnummer
S00426340WEBKosten
285,– € Onlineseminar (USt.-frei)Freistellung
§ 37 (6) BetrVG, § 179 (4) SGB IXZielgruppe
Betriebsräte und Mitglieder der SBV mit Vorkenntnissen im Arbeits- und Gesundheitsschutz.Kontakt für Rückfragen
Benjamin Weigel [su_spacer] [/su_spoiler][/su_content_slide] [su_content_slide class=““][compare val1=“27. August 2026″ type=“equals“ val2=“27. August 2026″]Eintägiges Seminar
[/compare] [compare val1=“27. August 2026″ type=“greater_than“ val2=“27. August 2026″]Mehrtägiges Seminar
[/compare] [su_spoiler title=“Online-Seminar | am 27. August 2026, von 09:00 bis 27. August 2026, 14:00Fit für die SBV-Wahl: Wahlvorstandsschulungen online (förmlich)
“ open=“no“ style=“fancy“ icon=“plus-circle“ anchor=“S00426350WEB“ anchor_in_url=“yes“ class=““]Beschreibung
Die Wahlen zur Vertretung der (schwer-)behinderten Menschen im Betrieb (SBV) finden im Oktober und November diesen Jahres statt. In unseren beiden Online-Seminaren wollen wir die Voraussetzungen und den Ablauf der beiden Wahlverfahren klären und die notwendigen Dokumentvorlagen bereitstellen, um die Wahl rechtssicher durchzuführen.
Für die Wahl der SBV gilt die Wahlordnung Schwerbehindertenvertretung (SchbVWO). Diese regelt unter anderem, ob im förmlichen oder vereinfachten Wahlverfahren gewählt wird. Zitat aus § 18 SchbVWO: „Besteht der Betrieb oder die Dienststelle nicht aus räumlich weiter auseinanderliegenden Teilen und sind dort weniger als fünfzig Wahlberechtigte beschäftigt, ist die Schwerbehindertenvertretung in einem vereinfachten Wahlverfahren nach Maßgabe zu wählen.“
Wir bieten euch zwei Online-Seminare an: Am 27.08.26 für den Wahlvorstand im förmlichen Verfahren (für Betriebe ab 50 Schwerbehinderten und diesen Gleichgestellten bzw. Betriebe mit räumlich weiter auseinanderliegenden Betriebsteilen) und am 02.09.26 für den Wahlvorstand im vereinfachten Verfahren (für Betriebe unter 50 Schwerbehinderten und diesen Gleichgestellten).
Themen im Seminar:
- Allgemeine Vorschriften zur Vorbereitung der Wahl: Zeitpunkt, Amtszeit, Stellvertreter*in, Kündigungsschutz der Beteiligten, Schutz der Wahl, Arbeitgeberpflichten
- Rechte und Aufgaben des Wahlvorstands
- Wer darf wählen? Wer darf gewählt werden und wie viele?
- Wichtige Dokumente zur Durchführung der SBV-Wahl, Fristenberechnung, Wahlvorschlags-Prüfung
- Durchführung der Wahl: Wahlgrundsätze, Wahllokal, Briefwahl
- Dokumentation der Wahl: Bekanntgaben und Dokumenten-Aufbewahrung
- Für das vereinfachte Wahlverfahren: Wahl mittels Video- und Telefonkonferenz
Termine:
27.08.2026 (förmlich)
Ort:
online per Teams
Seminarleitung:
Wolfgang Nöll, Dipl. Ing., Sifa und Berater für BR und SBV
Rosi Schneider und Heinz Fritsche, IG Metall Bildungszentrum Sprockhövel
Einladung zum Download
SBV Wahlvorstandsschulungen 2026 (14)
Seminarnummer
S00426350WEBKosten
250;– € (USt.-frei)Freistellung
§ 177 (6) SGB IX, § 37 (6) BetrVG, § 179 (4) SGB IXZielgruppe
Betriebsräte und Mitglieder der SBV mit Vorkenntnissen im Arbeits- und Gesundheitsschutz.Kontakt für Rückfragen
Benjamin Weigel [su_spacer] [/su_spoiler][/su_content_slide] [su_content_slide class=““][compare val1=“2. September 2026″ type=“equals“ val2=“2. September 2026″]Eintägiges Seminar
[/compare] [compare val1=“2. September 2026″ type=“greater_than“ val2=“2. September 2026″]Mehrtägiges Seminar
[/compare] [su_spoiler title=“Online-Seminar | am 2. September 2026, von 09:00 bis 2. September 2026, 14:00Fit für die SBV-Wahl: Wahlvorstandsschulungen online (vereinfacht)
“ open=“no“ style=“fancy“ icon=“plus-circle“ anchor=“S00426362WEB“ anchor_in_url=“yes“ class=““]Beschreibung
Fit für die SBV-Wahl: Wahlvorstandsschulungen online
Die Wahlen zur Vertretung der (schwer-)behinderten Menschen im Betrieb (SBV) finden im Oktober und November diesen Jahres statt. In unseren beiden Online-Seminaren wollen wir die Voraussetzungen und den Ablauf der beiden Wahlverfahren klären und die notwendigen Dokumentvorlagen bereitstellen, um die Wahl rechtssicher durchzuführen.
Für die Wahl der SBV gilt die Wahlordnung Schwerbehindertenvertretung (SchbVWO). Diese regelt unter anderem, ob im förmlichen oder vereinfachten Wahlverfahren gewählt wird. Zitat aus § 18 SchbVWO: „Besteht der Betrieb oder die Dienststelle nicht aus räumlich weiter auseinanderliegenden Teilen und sind dort weniger als fünfzig Wahlberechtigte beschäftigt, ist die Schwerbehindertenvertretung in einem vereinfachten Wahlverfahren nach Maßgabe zu wählen.“
Wir bieten euch zwei Online-Seminare an: Am 27.08.26 für den Wahlvorstand im förmlichen Verfahren (für Betriebe ab 50 Schwerbehinderten und diesen Gleichgestellten bzw. Betriebe mit räumlich weiter auseinanderliegenden Betriebsteilen) und am 02.09.26 für den Wahlvorstand im vereinfachten Verfahren (für Betriebe unter 50 Schwerbehinderten und diesen Gleichgestellten).
Themen im Seminar:
- Allgemeine Vorschriften zur Vorbereitung der Wahl: Zeitpunkt, Amtszeit, Stellvertreter*in, Kündigungsschutz der Beteiligten, Schutz der Wahl, Arbeitgeberpflichten
- Rechte und Aufgaben des Wahlvorstands
- Wer darf wählen? Wer darf gewählt werden und wie viele?
- Wichtige Dokumente zur Durchführung der SBV-Wahl, Fristenberechnung, Wahlvorschlags-Prüfung
- Durchführung der Wahl: Wahlgrundsätze, Wahllokal, Briefwahl
- Dokumentation der Wahl: Bekanntgaben und Dokumenten-Aufbewahrung
- Für das vereinfachte Wahlverfahren: Wahl mittels Video- und Telefonkonferenz
Termine:
02.09.2026 (förmlich)
Ort:
online per Teams
Seminarleitung:
Wolfgang Nöll, Dipl. Ing., Sifa und Berater für BR und SBV
Rosi Schneider und Heinz Fritsche, IG Metall Bildungszentrum Sprockhövel
Einladung zum Download
SBV Wahlvorstandsschulungen 2026 (14)
Seminarnummer
S00426362WEBKosten
250;– € (USt.-frei)Freistellung
§ 177 (6) SGB IX, § 37 (6) BetrVG, § 179 (4) SGB IXZielgruppe
Betriebsräte und Mitglieder der SBV mit Vorkenntnissen im Arbeits- und Gesundheitsschutz.Kontakt für Rückfragen
Benjamin Weigel [su_spacer] [/su_spoiler][/su_content_slide] [su_content_slide class=““][compare val1=“3. September 2026″ type=“equals“ val2=“3. September 2026″]Eintägiges Seminar
[/compare] [compare val1=“3. September 2026″ type=“greater_than“ val2=“3. September 2026″]Mehrtägiges Seminar
[/compare] [su_spoiler title=“Online-Seminar | am 3. September 2026, von 09:30 bis 3. September 2026, 12:30Die neue DGUV Regel – Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen
“ open=“no“ style=“fancy“ icon=“plus-circle“ anchor=“S00426363WEB“ anchor_in_url=“yes“ class=““]Beschreibung
Kühlschmierstoffe (KSS) sind in der Metallbearbeitung und -verarbeitung weit verbreitet. Alle KSS sind Gemische, die aus einer Vielzahl von Inhaltsstoffen bestehen. Viele dieser Stoffe als Gefahrstoffe eingestuft. Des Weiteren können Pilze, Bakterien und krebserzeugende Stoffe bei der Nutzung in den Kühlschmierstoff eingetragen werden und die Gesundheit der Beschäftigten gefährden. Häufig werden solche Risiken erst dann in den Blick genommen, wenn Beschäftigte bereits über gesundheitliche Probleme klagen.
In unserem Online-Seminar schauen wir auf die wichtigsten Inhalte der überarbeiteten DGUV-Regel 109-003 „Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen“. Ein besonderes Augenmerk legen wir auf die nun abgesenkten Expositionsbegrenzungswerte zur Beurteilung der inhalativen Exposition.
Für Betriebsräte ergeben sich damit neue Möglichkeiten, gesunde Arbeitsbedingungen durchzusetzen.
Im Seminar geben wir euch Hinweise, wie ihr die Gefährdungsbeurteilung dafür nutzen könnt und welche Mitbestimmungsrechte Betriebsräte*innen haben. Außerdem werfen wir einen Blick auf die ersten Schritte zur Umsetzung der neuen Regel im Betrieb. Denn mit einem guten Arbeits- und Gesundheitsschutz können Gefährdungen durch KSS gänzlich vermieden oder wenigstens minimiert werden.
Ablauf:
09:00 Uhr Gefährdungsbeurteilung von Gefahrstoffen – Anforderungen aus der Gefahrstoffverordnung
09:30 Uhr Die wichtigsten Inhalte der neuen DGUV-Regel 109-003 „Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen“
10:30 Uhr Pause
10:45 Uhr Erste Schritte für die betriebliche Umsetzung, Fragen und Diskussion
12:30 Uhr Seminarende
Referent*innen:
Sergion Cicciari, IG Metall Vorstand, Ressort Arbeitsgestaltung und Gesundheitsschutz Heinz Fritsche & Rosi Schneider, IG Metall Bildungszentrum Sprockhövel
Seminarnummer
S00426363WEBKosten
285,- €Freistellung
§ 37 (6) BetrVG, § 179 (4) SGB IXZielgruppe
Kontakt für Rückfragen
Benjamin Weigel [su_spacer] [/su_spoiler][/su_content_slide] [su_content_slide class=““][compare val1=“11. Dezember 2026″ type=“equals“ val2=“10. Dezember 2026″]Eintägiges Seminar
[/compare] [compare val1=“11. Dezember 2026″ type=“greater_than“ val2=“10. Dezember 2026″]Mehrtägiges Seminar
[/compare] [su_spoiler title=“Online-Seminar | am 10. Dezember 2026, von 08:30 bis 11. Dezember 2026, 12:30Fachtagung Gute Arbeit – „Update Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung“
“ open=“no“ style=“fancy“ icon=“plus-circle“ anchor=“S00426501WEB“ anchor_in_url=“yes“ class=““]Beschreibung
Das Arbeitsschutzgesetz feiert dieses Jahr seinen 30. Geburtstag!
Die darin beschriebene Gefährdungsbeurteilung und die damit verbundenen Mitbestimmungs-rechte des Betriebsrats haben den Arbeits- und Gesundheitsschutz grundlegend verändert.
Wir nehmen das Jubiläum zum Anlass, den aktuellen Stand der Arbeitswissenschaft und Rechtssetzung zu untersuchen.
Vorgesehene Inhalte:
- Menschengerechte Arbeitsgestaltung
- Maschinensteuerung vereinbar mit künstlicher Intelligenz?
- Arbeitsschutz-Aspekte im Planungsprozess einer neuen Fertigung
- Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten
- Konsequenzen der Deregulierung im Arbeitsschutzrecht