Wir wollten mehr! Nun haben wir mehr…

Das Tarifergebnis in der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg ist nun bundesweit übernommen worden. Auch der Vorstand der IG Metall hat dem Abschluss zugestimmt. Die Kolleginnen und Kollegen künftig mit folgendem „Mehr“ (Quelle direkt 03/2015) rechnen: 3,4 Prozent mehr Geld plus Einmalzahlung, Einstieg in die Bildungsteilzeit und eine verbesserte Altersteilzeit.

Bild: Thomas Range/gfp

Entgelt.
Die 150 Euro im März (55 Euro für Azubis) für die ersten drei Monate und 3,4 Prozent ab April für zwölf Monate erhöhen die Entgelte deutlich und stärken die Kaufkraft.

  • Beschäftigte erhalten damit einen verdienten Anteil am wirtschaftlichen Erfolg der Metall- und Elektroindustrie.
  • Und: Die Entgelterhöhung stützt die Konjunktur und wirkt der Deflationsgefahr entgegen.


Altersteilzeit.

Das Ansinnen der Arbeitgeber, Ansprüche für die Beschäftigten abzuschaffen, Altersteilzeit auf besonders Belas­tete zu beschränken und die Quote auf zwei Prozent zu begrenzen, wurde abgewehrt.

  • In den neuen Verträgen bleibt es bei vier Prozent. Beschäftigte mit belas­tenden Tätigkeiten können bis zu drei Prozent beanspruchen. Dafür müssen sie künftig drei bis vier Jahre weniger Schichtarbeit geleistet haben als bisher.
  • Beschäftigte mit Belastungen können ab 58 Jahre eine fünfjährige Altersteilzeit vereinbaren. Aufstockungstabellen wurden so geändert, dass Beschäftigte mit geringem Einkommen finanziell besser gestellt sind.
  • Wer in Altersteilzeit gehen will, kann zwischen der verblockten oder der unverblockte Teilzeit wählen oder die Arbeitszeit stufenweise absenken.
  • Durch die lange Laufzeit bis Ende 2021 gibt der neue Tarifvertrag älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine sichere Perspektive für den vorzeitigen Ausstieg.
  • Verringert der Arbeitgeber die Quote, ist er verpflichtet, die nicht genutzten Mittel anderweitig im Interesse der Beschäftigten zu verwenden, etwa, um Bildungsteilzeit finanziell zu fördern.


Bildungsteilzeit.
Zum ersten Mal regeln Tarifverträge bundesweit persönliche berufliche Weiterbildung. Die Verträge gelten von März 2015 bis Ende 2019. Die Regelungen sind unterschiedlich, aber überall gilt:

  • Beschäftigte können für Weiterbildung bis zu sieben Jahre in verblockte oder echte Bildungsteilzeit gehen – etwa für ein Studium. Danach ist ihnen Weiterbeschäftigung in Vollzeit garantiert.
  • Darüber hinaus erhalten sie Aufstockungsbeträge, wenn Betriebsvereinbarungen zur Altersteilzeit das regeln.
  • Künftig muss der betriebliche Qualifizierungsbedarf ermittelt werden. Mit dem Betriebsrat muss ein Qualifizierungsplan vereinbart werden. Entsprechend den betrieblichen Regelungen können Beschäftigte mit Hilfe der Betriebsräte eine Freistellung erstreiten, bis hin zur tariflichen Einigungsstelle.
  • Werden Mittel nicht für Altersteilzeit genutzt, müssen sie anders verwendet werden. Lehnt ein Arbeitgeber es ab, die Vier-Prozent-Quote trotz Bedarf für Altersteilzeit auszuschöpfen, muss er sie für Bildungsteilzeit einsetzen.
  • Beschäftigte können das Urlaubs- und Weihnachtsgeld und Zeiten aus Langzeitkonten nutzen, um ihr monatliches Entgelt während der Bildungsteilzeit aufzustocken.
  • Um die Qualifizierung Un- und Angelernter zu fördern, ermitteln die Betriebe künftig die Bedarfe und bieten spezielle Programme für sie an.

Der Zweite Vorsitzende der IG Metall Jörg Hofmann bewertet »hier im Interview das Tarifpaket und gibt einen ersten Ausblick auf tarifpolitische Herausforderungen der Zukunft.

MG