Aktiv als reha-Berater

Eine weitere Ausbildungsreihe zum betrieblichen Reha-Berater ist in Sprockhövel erfolgreich beendet worden. Stefan Lührmann ist einer von ihnen und hat In fünf Modulen die Ausbildung zum betrieblichen Reha-Berater absolviert. Im ersten Modul ging es um den betrieblichen Gesundheitsschutz. Die Zusammenarbeit der betrieblichen Akteure im Unternehmen. Zudem wurden die gesetzlichen Grundlagen und eine erfolgreiche Umsetzung der Prävention im Unternehmen erlernt. Die Grundlagen und Aufgaben der Rehabilitationsträger wurden im zweiten Modul erklärt. Das Ziel, ist die Beschäftigten kompetent im Antragsverfahren, im Teilhabeplanverfahren und bei der Eingliederungshilfe zu unterstützen. Im dritten Modul haben wir uns mit den Beratungssituationen im betrieblichen Alltag auseinandergesetzt. Vermittlung von Kommunikation, Verhandlungstechniken sowie schwierige Gespräche und Konflikten. Das vierte Modul befasste sich mit psychischen Belastungen und Sucht in der Arbeitswelt. Die Teilhabe am Arbeitsleben erfordert einen verantwortungsvollen Umgang mit der eigenen Gesundheit. Im abschließenden fünften Modul wurde die Umsetzung des Teilhabeplan erzielt. Die erlernten Inhalte wurde am Prüfungstag von dem TÜV Prüfer Rheinland abgefragt und zertifiziert.  Welche Aufgaben haben Sie nun im Betrieb? Als betrieblicher Reha-Berater bin ich als Ansprechpartner für die Mitarbeitenden und für das Unternehmen beratend tätig. Durch eine vertrauensvolle und freiwillige Zusammenarbeit besprechen wir, in welchen Bereichen der Kollege / die Kollegin Unterstützung benötigt. Durch eine Bedarfserkennung werden weitere Schritte zu den präventiven Maßnahmen festgelegt. Die Wichtigkeit einer frühzeitigen Erkennung einer Erkrankung, oder Verschlimmerung einer bestehenden Behinderung sollen nach Möglichkeit schnell behandelt werden. Mit vorbeugenden Maßnahmen sollte man auf die Gesundheit frühzeitig einwirken. Als betrieblicher Reha-Berater arbeite ich mit verschieden internen und externen Ansprechpartnern zusammen. In den Bereichen der Medizin sind es die Werksärzte. Die Fachsicherheitskräfte beraten uns bei der Arbeitssicherheit. Zusammen mit dem Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung und die Vertreter des Arbeitgebers wird lösungsorientiert gearbeitet. Mit den Rehabilitationsträgern, Integrationsamt und der Diakonie stehen uns außerhalb der Hütte weitere Unterstützer zur Verfügung. Gemeinsam mit allen Beteiligten versuchen wir den Betroffenen zu helfen. Wie passt das zu Ihren Aufgaben als Betriebsrat und Schwerbehindertenvertreter? Die Aufgaben passen sehr gut zusammen. In den letzten Jahren konnte ich verschiedene Erkenntnisse aus allen Bereichen gewinnen. Für den Betriebsrat bin für den Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutz-Ausschuss tätig. Hier lernte ich die betrieblichen und gesetzlichen Strukturen im Bereich des Arbeitsschutzes kennen. In der Schwerbehindertenvertretung bin ich in beratender Funktion für die Mitarbeitenden da. Für die Menschen mit Behinderung und die von Behinderung bedroht sind. Die Aufgaben als betrieblicher Reha-Berater sind in der Prävention (Vorsorge) angesiedelt. Auf diesem Fundament möchte ich aufbauen. Diese Vielfalt von verschiedenen Eindrücken kann ich für meine Arbeit nutzen.   Wie sind Ihre ersten Erfahrungen? Das Instrument der Kommunikation ist ein sehr wichtiger Bestandteil, um Lösungen zu finden. In dem Erstgespräch lerne ich die Person und den Sachverhalt kennen. Gemeinsam erarbeiten wir uns die Vorgehensweise. Ich begleite den Kollegen / die Kollegin beim Ausfüllen von den Formularen. Die ersten Anträge für eine medizinische Rehabilitation sind gestellt worden. Durch eine Bedarfsermittlung wird die Zuständigkeit des Rehabilitationsträger geprüft. Durch das Wunsch- und Wahlrecht kann der Rehabilitand sich eine Reha-Klinik aussuchen. Bei Unklarheiten telefoniere ich auch mal direkt mit den Reha-Trägern und Ämtern. Zudem begleite ich den Mitarbeitenden bei der stufenweisen Wiedereingliederung (Hamburger Modell) nach einem längeren Krankheitsverlauf. Nach der Absprache mit den Ärzten und Personalansprechpartnern werden Ziele der stundenweisen Wiedereingliederung am vorherigen Arbeitsplatz besprochen. Anderweitig kommt es auch mal zu Umsetzungen an leidensgerechten Arbeitsplätzen im Unternehmen. Es ist wichtig sich über die Arbeitsumgebung und Arbeitsorganisation einen Überblick zu verschaffen. Durch Gespräche mit den Mitarbeitenden und Vorgesetzen wird das Arbeitsumfeld analysiert. Danach sollte der Betroffene nach Fähigkeiten und Neigung eingesetzt werden. An den Gesprächen des Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) nehme ich auch teil. Bei einer Arbeitserprobung durfte ich einen Kollegen begleiten. Ein Gutachter der Berufsgenossenschaft hat die Funktionsfähigkeit nach einem Arbeitsunfall überprüft. Einen anderen Kollegen habe ich mit zum Integrationsfachdienst (IFD) begleitet. Die Beratungsstelle unterstützt Mitarbeitende mit einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung. Von dem Integrationsamt konnten wir Fördermittel bzw. Eingliederungshilfen in Anspruch nehmen. Bei der Vermittlung von Facharztterminen konnte ich helfen. Die schönsten Erfahrungen sind, wenn dem Mitarbeitenden geholfen werden kann. Gemeinsam die dazugehörige Gesundheit und Erwerbsfähigkeit im Beruf wieder her und sicher zu stellen. Eine neue Ausbildungsreihe steht auch schon wieder in den Startlöchern: weitere Informationengibt es hier!

Neujahrsforum 2025: „pro demokratie – zur bedeutung politischer interventionen“

Die Demokratie ist in Gefahr. Zwar unterstützt die große Mehrheit der Bevölkerung die Demokratie als solche, jedoch sind immer mehr Menschen aufgrund von Ohnmachtserfahrungen mit ihrem Funktionieren unzufrieden. Rechtspopulistische Kräfte nutzen diesen Unmut für ihren Angriff auf demokratische Institutionen und die Rechte von Beschäftigten und Menschen, die nicht in ihr Weltbild passen.Laut Oskar Negt ist die Demokratie die einzige Staatsform, „die gelernt werden muss“ und nur als Lebensform, nicht jedoch als entleertes Ritual überlebensfähig ist. Gemeinsam wollen wir disku-ieren, wie wir Ohnmachtsgefühle in Solidarität wandeln können und welche Utopien es in Betrieb, Wirtschaft und Gesellschaft braucht, um Demokratie zu lernen, indem wir sie verteidigen und ausbauen. ablauf Mittwoch, 08.01.2025 09:00 – 12:30 Uhr Begrüßung und Einführung in das Forum 14:00 – 17:30 Uhr Inhaltliche Eröffnung: „Nur noch Utopien sind realistisch“. Oskar Negt als Impulsgeber für GewerkschaftenDr. Joachim Beerhorst (Sozialwissenschaftler) Donnerstag, 09.01.2025 09:00 – 17:30 Uhr Workshops zu folgenden Themen: 1. Workshop: Der Kampf um den Sozialstaat als Säule sozialer DemokratieDr. Patrick Schreiner (Gewerkschaftssekretär ver.di und Autor) 2. Workshop: Vergesellschaftung und die Zukunft demokratischen WirtschaftensSabine Nuss (Politologin und Publizistin) 3. Die Auswirkungen der Trump-Wahl auf weltpolitische Konflikte und die deutsche IndustrieIngar Solty (Referent für Friedens- und Sicherheitspolitik am Institut für Gesellschaftsanalyse der Rosa-Luxemburg-Stiftung) 4. Workshop: Woher kommt der Rechtsruck? Hintergründe und HandlungsmöglichkeitenSebastian Friedrich (Sozialwissenschaftler, Publizist und Journalist) 5. Workshop: Wie können Gewerkschaften im Betrieb gegen den Rechtsruck kämpfen?Chaja Boebel (IG Metall, FB Grundsatz, Ressort Grundsatzfragen und Gesellschaftspolitik) Freitag, 10.01.2025 09:00 – 12:30 Uhr Wo steht die gewerkschaftliche Bildungsarbeit? Was muss sie leisten?Bildungsdebatte Fazit und Ausblick Leitung:Moritz Müller (IG Metall Bildungszentrum Sprockhövel)Benjamin Hornung (IG Metall Bildungszentrum Beverungen) Zielgruppe:– Aktive und interessierte Beschäftigte– Vertrauensleute– Betriebsratsmitglieder– Mitglieder der Delegiertenversammlung– Ortsvorstandsmitglieder– Multiplikator*innen und Referent*innen Freistellung:§ 37(7) BetrVGBildungsfreistellungsgesetze einzelner Länder Seminarkosten:– Keine– Fahrtkosten werden nach den Bildungsrichtlinien der IG Metall übernommen– Verdienstausfall kann nicht übernommen werden Seminar Nr.:SE00225 Weitere Informationen bei:Melanie Zimmer, Telefon: 02324 706368melanie.zimmer@igmetall.de Anmeldung

Auszeichnung für das IG Metall Bildungszentrum Sprockhövel

Das mit 126 Zimmern und 14.000 Teilnehmenden pro Jahr aus dem ganzen Bundesgebiet größte Bildungszentrum der IG Metall ist mit Auszeichnung für die Erwachsenenbildung zertifiziert worden. „Lernen gelingt, wenn neue Fähigkeiten, zusätzliches Wissen und erweiterte Verhaltensspielräume im persönlichen, sozialen und politischen Miteinander für die Teilnehmenden konkret erfahrbar werden“ heißt es in der Definition gelungenen Lernens des Sprockhöveler Talentwerks der IG Metall. Das sieht auch die Gutachterin Frau Amelie Wangrin in ihrem LQW-Report (Lernerorientierte Qualität in der Weiterbildung) so:  „Dem Bildungszentrum gelingt es eindrucksvoll der Rolle des Dienstleisters und Akteurs zu entsprechen und sich kontinuierlich weiterzuentwickeln.“ Damit sind wir auch für die nächsten vier Jahre sehr gut aufgestellt. Unsere strategischen Entwicklungsziele bleiben ambitioniert, so Richard Rohnert. „Wir werden noch stärker als bisher, maßgeschneiderte Bildungsangebote in Form von Ausbildungsreihen für unsere Betriebsräte und Vertrauensleute anbieten. Diese kombinieren Lernen in Präsenz mit Online-Formaten.“ Als Beispiele nannte Rohnert die „Ausbildung zur/zum Kämpfer:in für Menschenrechte und Demokratie im Betrieb“, mit der die Gewerkschaft dem zunehmenden Rechtspopulismus begegnen will. Oder die tarifpolitische Bildungsoffensive, mit der die IG Metall die Kompetenz der betrieblichen Interessenvertretungen zu den Themen Arbeit- und Arbeitszeit, Entgelt und Leistungsbedingungen erhöhen will. Für die Zukunft wird auch ein Nachhaltigkeitszertifikat angestrebt. Hier ist schon einiges an der Otto-Brenner-Straße umgesetzt worden, wovon sich die Spaziergänger schon überzeugen konnten. Die Seminarteilnehmenden können ihre Autos an den E-Ladesäulen aufladen. Der hauseigene Fuhrpark besteht mittlerweile vor allem aus E-Fahrzeugen. Die E-Bikes werden über eine Solaranlage geladen. 30 Laubbäume sind neu gepflanzt. Die Streuobstwiese oberhalb des Besucherparkplatzes ist für die Sprockhöveler Bevölkerung frei zugänglich.

Schüler /Studentische Aushilfe für Gastronomie

Wir suchen Schülerinnen und Studentinnen für Aushilfstätigkeiten im gastronomischen Bereich (Restaurant, Kneipe, Kochwerkstatt, Blockhaus) für das Bildungszentrum Sprockhövel, eine Bildungseinrichtung der IG Metall.

Jung & aktiv im Betrieb

Bildungsreihe 2024/2025 in Sprockhövel Wir laden zu unserer Bildungsreihe 2024/25 „Jung & aktiv für Tarif“ nach Sprockhövel ein. Als Baustein der Demokratie und im Grundgesetz verankert, nähern wir uns dem Thema Tarifpolitik und betrieblicher Mitbestimmung sehr praxisnah. Als Basis erfolgreicher Tarifpolitik steht im Betrieb die gut verzahnte Zusammenarbeit der gewerkschaftlich organisierten Kolleginnen und Kollegen. In dieser Bildungsreihe festigen wir unser Wissen und unsere Kompetenzen, welche wir zur Stärkung dieser Basis benötigen. Dabei widmen wir uns unter anderem Themen wie betrieblicher Mitbestimmung, Zusammenarbeit von Vertrauensleuten und Betriebsrat, Inhalt und Wirkung von Betriebsvereinbarungen vs. Tarifverträgen, erfolgreicher Interessenvertretung im Betrieb und natürlich breit gefächertem Fachwissen in diesen Themenbereichen. Darüber hinaus wirst du deine persönlichen Kompetenzen in den Bereichen Projektmanagement, Kommunikationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick, Organisation von Teamarbeit oder auch beteiligungsorientierte Methoden ausbauen können. Das neue gewonnene Wissen über die Struktur demokratischer Prozesse und die Partizipation daran, lässt sich ebenso in andere gesellschaftspolitische Themenbereiche übertragen. Ziel soll sein, dass du deine Stärken stärkst, über den Tellerrand hinausblickst, dich persönlich weiterentwickelst und wir alle gemeinsam einen Teil zur Demokratisierung der Gesellschaft beitragen. Mit einem starken Team im Betrieb werden wir gemeinsam aktiv für Tarif – 365 Tage im Jahr.  Ablauf und Themen 1. Modul: 18. – 22.November 2024, IG Metall Bildungszentrum Sprockhövel Montag, 18.11.2024 | 09:00 Uhr – 17:30 Uhr ab 08:00 Uhr Anreise in Sprockhövel, bis 09:00 Uhr Möglichkeit zum Frühstück Themen: Dienstag, 19.11.2024 | 09:00 Uhr – 17:30 Uhr Themen: Mittwoch, 20.11.2024| 09:00 Uhr – 17:30 Uhr Themen: Donnerstag, 21.11.2024 | 09:00 – 17:30 Uhr Themen: Angebot zur gemeinsamen Abendgestaltung Freitag, 22.11.2024 | 09:00 – 13:00 Uhr Themen: 2. Modul: 22. – 24. Januar 2025, IG Metall Bildungszentrum Sprockhövel Mittwoch, 22.01.2025 | 09:00 Uhr – 17:30 Uhr ab 08:00 Uhr Anreise in Sprockhövel, bis 09:00 Uhr Möglichkeit zum Frühstück Themen: Donnerstag, 23.01.2025 | 09:00 – 17:30 Uhr Themen: Angebot der gemeinsamen Abendgestaltung/ Kulturprogramm Freitag, 24.01.2025 | 09:00 – 13:00 Uhr Themen: 3. Modul: 13. – 15. März 2025, IG Metall Bildungszentrum Sprockhövel Donnerstag, 13.03.2025 | 09:00 Uhr – 17:30 Uhr ab 08:00 Uhr Anreise in Sprockhövel, bis 09:00 Uhr Möglichkeit zum Frühstück Themen: Abendprogramm: Kamingespräch mit Gästen Freitag, 14.03.2025 | 09:00 Uhr – 17:30 Uhr Themen: Samstag, 15.03.2025 | 09:00 Uhr – 13:00 Uhr Themen: 4. Modul: 12. – 14. Mai 2025, IG Metall Bildungszentrum Sprockhövel Montag, 12.05.2025 | 09:00 Uhr – 17:30 Uhr ab 08:00 Uhr Anreise in Sprockhövel, bis 09:00 Uhr Möglichkeit zum Frühstück Themen: Dienstag, 13.05.2025 | 09:00 Uhr – 17:30 Uhr Themen: Angebot der gemeinsamen Abendgestaltung Mittwoch, 14.05.2025 | 09:00 – 16:00 Uhr Themen: 5. Modul: 25. – 27. Juni 2025, IG Metall Bildungszentrum Sprockhövel Mittwoch, 25.06.2025 | 09:00 Uhr – 17:30 Uhr ab 08:00 Uhr Anreise in Sprockhövel, bis 09:00 Uhr Möglichkeit zum Frühstück Themen: Donnerstag, 26.06.2025 | 09:00 Uhr – 17:30 Uhr Themen: Gemeinsames Abendessen, Abschlussabend Freitag, 27.06.2025 | 09:00 Uhr – 13:30 Uhr Themen: Anmeldung bei Melanie Zimmer

Happy Birthday, liebes Grundgesetz!

Am 23. Mai 2024 wird unser Grundgesetz 75 Jahre alt.75 Jahre Freiheit, Frieden und Demokratie in Deutschland.Es ist das Fundament unseres Zusammenlebens in einem freien und demokratischen Rechtsstaat. Nach der friedlichen Revolution 1989 in der DDR wurde das Grundgesetz am 3. Oktober 1990 zur gemeinsamen Verfassung des wiedervereinigten Deutschlands.Das Grundgesetz ist eine Erfolgsgeschichte und eine Antwort auf die Abschaffung der Demokratie durch die Nationalsozialisten in den 30’er Jahren des letzten Jahrhunderts, aber es ist keine Selbstverständlichkeit.Aktuell befinden wir uns wieder in einer Zeit eines erstarkenden Rechtsextremismus und auch mit Blick auf die anstehenden Europa- und Landtagswahlen wollen wir mit gewerkschafts- und gesellschaftspolitischer Bildung unseren Beitrag zur Stärkung der Demokratie leisten.Mit einer täglichen Videoempfehlung in der Geburtstagswoche des Grundgesetzes geben wir Euch Fakten, Musik und Satire rund um das Thema. Unser Tipp für heute, 24.05.2024: Schröder darf alles „Florian Schröder wird neuer Bundeskanzler“ Unser Tipp für heute, 23.05.2024: Deutschland noch von Alliierten besetzt? Keine Verfassung? Reichsbürger-Thesen im Backgroundcheck Unser Tipp für heute, 22.05.2024: In der Abdelkratie seht Ihr heute: Rechtsstaat – ohne Gesetze geht nichts! Unser Tipp für heute, 21.05.2024: Ein Song von Bodo Wartke und der SchönenGutenA-Band

Der lange Weg zu verbindlichen menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten von Unternehmen: Das EU-“Lieferkettengesetz“

Von Mathias John (Themenkogruppe Wirtschaft und Menschenrechte) Amnesty International fordert von den Staaten seit langem, verbindliche menschenrechtliche Regeln für Unternehmen zu verankern. Als eine Grundlage gilt auch hier die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die nicht nur von Staaten Schutz und Verwirklichung der Menschenrechte erwartet, sondern auch „alle Organe der Gesellschaft“ und damit auch wirtschaftliche Akteure auffordert, diese Rechte zu achten. Die internationale Diskussion auf Ebene der Vereinten Nationen, Unternehmen auf Menschenrechte zu verpflichten, begann bereits in den 1970er Jahren und setzte sich Anfang der 2000er Jahre fort, allerdings mit wenig Erfolg. Es gelang der Wirtschaft immer wieder, vor allem auch unter Verweis auf freiwillige Maßnahmen Verbindlichkeit zu verhindern. Spätestens aber seit der Verabschiedung der „UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte“ 2011 durch den UN-Menschenrechtsrat gibt es eine international akzeptierte Grundlage dafür, welche menschenrechtliche Verantwortung Unternehmen tragen. Allerdings stehen in den „Leitprinzipien“ weiterhin die Staaten im Vordergrund, die primär die Pflicht haben, alle Menschenrechte zu achten, zu schützen und zu gewährleisten.  Zusätzlich wird aber die Verpflichtung der Wirtschaft festgestellt, alle Menschenrechte zu respektieren und dafür geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Definiert werden dazu menschenrechtliche Sorgfaltspflichten (human rights due diligence) für Unternehmen, die über die üblichen „kaufmännischen“ Sorgfaltspflichten hinaus Unternehmen verpflichten, menschenrechtliche Risiken im Rahmen ihrer Aktivitäten entlang ihrer Wertschöpfungsketten (angefangen bei den Rohstoffen bis hin zum Vertrieb) zu erfassen und mögliche Übergriffe zu verhindern. Die Staaten haben dabei im Rahmen ihrer Pflichten auch die Aufgabe, Standards für diese Aufgaben von Unternehmen vorzugeben.  Und als dritte Säule wird verankert, dass Betroffene von Übergriffen im Rahmen von Unternehmensaktivitäten Zugang zu Rechtsmitteln und oder außergerichtlichen Verfahren erhalten müssen, die auch Kompensationen für erlittene Schäden umfassen sollen.  Auch wenn die „Leitprinzipien“ kein verbindliches Völkerrecht sind, sind sie als „soft law“ mittlerweile die wichtigste Grundlage für nationale Aktionspläne und Gesetze und überregionale Regelungen. Damit wurde eine erfreuliche Dynamik angestoßen, was dann beispielsweise dazu geführt hat,  Im Rahmen dieser Entwicklung hat dann die Europäische Kommission 2022 den ersten Entwurf für ein EU-“Lieferkettengesetz“ vorgelegt – die EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie oder Sorgfaltspflichtenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD). Dieser Entwurf wurde dann im EU-Parlament Mitte 2023 mit einigen Verbesserungen verabschiedet. Erfreulicherweise gab es in dem CSDDD-Entwurf einige Punkte, die Verbesserungen gegenüber dem deutschen LkSG gebracht hätten, so beispielsweise Anwendung für mehr Firmen, Einführung von Haftpflichtregelungen und weitere Anwendung entlang der Wertschöpfungsketten.  Es folgte die gemeinsame Behandlung durch EU-Parlament, Rat der Europäischen Union (also Regierungen der EU-Staaten) und EU-Kommission – der so genannte Trilog. Im Dezember 2023 gab es dann eine abschließend abgestimmte einvernehmliche Fassung der CSDDD zwischen EU-Parlament und EU-Rat.  Im üblichen Verfahren der EU-Organe wäre die abschließende Zustimmung des Rats und des Parlaments nach möglichen redaktionellen Anpassungen nur noch eine reine Formalität gewesen …. wenn dann nicht auf Initiative der FDP ein schlechter Politkrimi begonnen hätte. Auch wenn die FDP-Minister in der Bundesregierung in den Verhandlungsprozess einbezogen waren, starteten sie nun den Versuch, die CSDDD doch noch zu stoppen, indem sie ihre Zustimmung in der Bundesregierung verweigerten und so eine deutsche Enthaltung im EU-Rat erzwingen wollten. Sie machten sich dabei auch die Kritik der großen deutschen Wirtschaftsverbände zu eigen, die sich wie so häufig von einem zusätzlichen Bürokratiemonster bedroht sehen. Leider haben die anderen Parteien in der Koalition keine nachdrücklichen Schritte unternommen, die FDP von ihrer Obstruktion abzubringen, so hat der Kanzler auch hier auf seine Richtlinienkompetenz verzichtet. Es ist bedauerlich, dass so einmal mehr die Glaubwürdigkeit der deutschen Regierung in der EU gelitten hat. Besonders bitter ist aber, dass dadurch beinahe eins der wichtigsten menschenrechtlichen Projekte der letzten Jahre gescheitert wäre! Die belgische Ratspräsidentschaft hat dann doch noch alles versucht, die CSDDD zu retten. Am Ende ist das gelungen, wenn auch um den Preis etlicher Abschwächungen: Der EU-Rat hat dem Entwurf des EU-„Lieferkettengesetzes“ am 15. März 2024 dann doch zugestimmt.  Am Ende war es kein ganz schlechter Tag für die Menschenrechte! Jetzt wird es eine EU-weite gemeinsame Basis geben, Unternehmen endlich auf menschenrechtliche sowie umwelt- und klimabezogene Sorgfaltspflichten entlang ihrer Wertschöpfungsketten zu verpflichten. Die Abschwächungen sind allerdings ärgerlich: Die Richtlinie wird jetzt für noch weniger Unternehmen in der EU gelten, es gibt eine lange Übergangsfrist bis zur Anwendung und Teile der Wertschöpfungskette (sogenannte nachgelagerte Lieferkette – Seite des Vertriebs) bleiben unberücksichtigt. Aber immerhin enthält die Richtlinie einige Verbesserungen gegenüber dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, beispielsweise bei den Haftungsregelungen! Jetzt (Stand Anfang April 2024) steht noch die abschließende Abstimmung im Europäischen Parlament aus, die hoffentlich ohne weitere Verzögerungen dazu führen wird, dass die CSDDD dann noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten kann. Erfreulich ist vor allem, dass menschenrechtliche sowie umwelt- und klimabezogene Sorgfaltspflichten wie auch die Berichterstattung über deren Umsetzung zunehmend auch Bestandteil anderer Regelungen und Instrumente auf EU-Ebene werden. Beispiele dafür sind die neuen Vorgaben für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, das Gesetz über kritische Rohstoffe, die Batterieverordnung, die Verordnung über Entwaldungfreie Lieferketten oder auch die Verordnung über ein Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten. Es bleibt zu hoffen, dass mit dieser Entwicklung die Achtung der Menschenrechte durch Unternehmen zu einer Selbstverständlichkeit wird! Letztlich sollte es aber im Sinne einheitlicher Spielregeln für das globale Spielfeld der doch umfassend transnational aufgestellten Wirtschaft einen verbindlichen globalen Vertrag geben. Dafür gibt es zurzeit auch auf Basis der Beschlüsse des UN-Menschenrechtsrats im Zusammenhang mit den Leitprinzipien den Prozess zur Ausarbeitung eines entsprechenden Vertrags – des UN Treaty on Business and Human Rights.