Schüler /Studentische Aushilfe für Gastronomie

Wir suchen Schülerinnen und Studentinnen für Aushilfstätigkeiten im gastronomischen Bereich (Restaurant, Kneipe, Kochwerkstatt, Blockhaus) für das Bildungszentrum Sprockhövel, eine Bildungseinrichtung der IG Metall.

Jung & aktiv im Betrieb

Bildungsreihe 2024/2025 in Sprockhövel Wir laden zu unserer Bildungsreihe 2024/25 „Jung & aktiv für Tarif“ nach Sprockhövel ein. Als Baustein der Demokratie und im Grundgesetz verankert, nähern wir uns dem Thema Tarifpolitik und betrieblicher Mitbestimmung sehr praxisnah. Als Basis erfolgreicher Tarifpolitik steht im Betrieb die gut verzahnte Zusammenarbeit der gewerkschaftlich organisierten Kolleginnen und Kollegen. In dieser Bildungsreihe festigen wir unser Wissen und unsere Kompetenzen, welche wir zur Stärkung dieser Basis benötigen. Dabei widmen wir uns unter anderem Themen wie betrieblicher Mitbestimmung, Zusammenarbeit von Vertrauensleuten und Betriebsrat, Inhalt und Wirkung von Betriebsvereinbarungen vs. Tarifverträgen, erfolgreicher Interessenvertretung im Betrieb und natürlich breit gefächertem Fachwissen in diesen Themenbereichen. Darüber hinaus wirst du deine persönlichen Kompetenzen in den Bereichen Projektmanagement, Kommunikationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick, Organisation von Teamarbeit oder auch beteiligungsorientierte Methoden ausbauen können. Das neue gewonnene Wissen über die Struktur demokratischer Prozesse und die Partizipation daran, lässt sich ebenso in andere gesellschaftspolitische Themenbereiche übertragen. Ziel soll sein, dass du deine Stärken stärkst, über den Tellerrand hinausblickst, dich persönlich weiterentwickelst und wir alle gemeinsam einen Teil zur Demokratisierung der Gesellschaft beitragen. Mit einem starken Team im Betrieb werden wir gemeinsam aktiv für Tarif – 365 Tage im Jahr.  Ablauf und Themen 1. Modul: 18. – 22.November 2024, IG Metall Bildungszentrum Sprockhövel Montag, 18.11.2024 | 09:00 Uhr – 17:30 Uhr ab 08:00 Uhr Anreise in Sprockhövel, bis 09:00 Uhr Möglichkeit zum Frühstück Themen: Dienstag, 19.11.2024 | 09:00 Uhr – 17:30 Uhr Themen: Mittwoch, 20.11.2024| 09:00 Uhr – 17:30 Uhr Themen: Donnerstag, 21.11.2024 | 09:00 – 17:30 Uhr Themen: Angebot zur gemeinsamen Abendgestaltung Freitag, 22.11.2024 | 09:00 – 13:00 Uhr Themen: 2. Modul: 22. – 24. Januar 2025, IG Metall Bildungszentrum Sprockhövel Mittwoch, 22.01.2025 | 09:00 Uhr – 17:30 Uhr ab 08:00 Uhr Anreise in Sprockhövel, bis 09:00 Uhr Möglichkeit zum Frühstück Themen: Donnerstag, 23.01.2025 | 09:00 – 17:30 Uhr Themen: Angebot der gemeinsamen Abendgestaltung/ Kulturprogramm Freitag, 24.01.2025 | 09:00 – 13:00 Uhr Themen: 3. Modul: 13. – 15. März 2025, IG Metall Bildungszentrum Sprockhövel Donnerstag, 13.03.2025 | 09:00 Uhr – 17:30 Uhr ab 08:00 Uhr Anreise in Sprockhövel, bis 09:00 Uhr Möglichkeit zum Frühstück Themen: Abendprogramm: Kamingespräch mit Gästen Freitag, 14.03.2025 | 09:00 Uhr – 17:30 Uhr Themen: Samstag, 15.03.2025 | 09:00 Uhr – 13:00 Uhr Themen: 4. Modul: 12. – 14. Mai 2025, IG Metall Bildungszentrum Sprockhövel Montag, 12.05.2025 | 09:00 Uhr – 17:30 Uhr ab 08:00 Uhr Anreise in Sprockhövel, bis 09:00 Uhr Möglichkeit zum Frühstück Themen: Dienstag, 13.05.2025 | 09:00 Uhr – 17:30 Uhr Themen: Angebot der gemeinsamen Abendgestaltung Mittwoch, 14.05.2025 | 09:00 – 16:00 Uhr Themen: 5. Modul: 25. – 27. Juni 2025, IG Metall Bildungszentrum Sprockhövel Mittwoch, 25.06.2025 | 09:00 Uhr – 17:30 Uhr ab 08:00 Uhr Anreise in Sprockhövel, bis 09:00 Uhr Möglichkeit zum Frühstück Themen: Donnerstag, 26.06.2025 | 09:00 Uhr – 17:30 Uhr Themen: Gemeinsames Abendessen, Abschlussabend Freitag, 27.06.2025 | 09:00 Uhr – 13:30 Uhr Themen: Anmeldung bei Melanie Zimmer

Happy Birthday, liebes Grundgesetz!

Am 23. Mai 2024 wird unser Grundgesetz 75 Jahre alt.75 Jahre Freiheit, Frieden und Demokratie in Deutschland.Es ist das Fundament unseres Zusammenlebens in einem freien und demokratischen Rechtsstaat. Nach der friedlichen Revolution 1989 in der DDR wurde das Grundgesetz am 3. Oktober 1990 zur gemeinsamen Verfassung des wiedervereinigten Deutschlands.Das Grundgesetz ist eine Erfolgsgeschichte und eine Antwort auf die Abschaffung der Demokratie durch die Nationalsozialisten in den 30’er Jahren des letzten Jahrhunderts, aber es ist keine Selbstverständlichkeit.Aktuell befinden wir uns wieder in einer Zeit eines erstarkenden Rechtsextremismus und auch mit Blick auf die anstehenden Europa- und Landtagswahlen wollen wir mit gewerkschafts- und gesellschaftspolitischer Bildung unseren Beitrag zur Stärkung der Demokratie leisten.Mit einer täglichen Videoempfehlung in der Geburtstagswoche des Grundgesetzes geben wir Euch Fakten, Musik und Satire rund um das Thema. Unser Tipp für heute, 24.05.2024: Schröder darf alles „Florian Schröder wird neuer Bundeskanzler“ Unser Tipp für heute, 23.05.2024: Deutschland noch von Alliierten besetzt? Keine Verfassung? Reichsbürger-Thesen im Backgroundcheck Unser Tipp für heute, 22.05.2024: In der Abdelkratie seht Ihr heute: Rechtsstaat – ohne Gesetze geht nichts! Unser Tipp für heute, 21.05.2024: Ein Song von Bodo Wartke und der SchönenGutenA-Band

Der lange Weg zu verbindlichen menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten von Unternehmen: Das EU-“Lieferkettengesetz“

Von Mathias John (Themenkogruppe Wirtschaft und Menschenrechte) Amnesty International fordert von den Staaten seit langem, verbindliche menschenrechtliche Regeln für Unternehmen zu verankern. Als eine Grundlage gilt auch hier die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die nicht nur von Staaten Schutz und Verwirklichung der Menschenrechte erwartet, sondern auch „alle Organe der Gesellschaft“ und damit auch wirtschaftliche Akteure auffordert, diese Rechte zu achten. Die internationale Diskussion auf Ebene der Vereinten Nationen, Unternehmen auf Menschenrechte zu verpflichten, begann bereits in den 1970er Jahren und setzte sich Anfang der 2000er Jahre fort, allerdings mit wenig Erfolg. Es gelang der Wirtschaft immer wieder, vor allem auch unter Verweis auf freiwillige Maßnahmen Verbindlichkeit zu verhindern. Spätestens aber seit der Verabschiedung der „UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte“ 2011 durch den UN-Menschenrechtsrat gibt es eine international akzeptierte Grundlage dafür, welche menschenrechtliche Verantwortung Unternehmen tragen. Allerdings stehen in den „Leitprinzipien“ weiterhin die Staaten im Vordergrund, die primär die Pflicht haben, alle Menschenrechte zu achten, zu schützen und zu gewährleisten.  Zusätzlich wird aber die Verpflichtung der Wirtschaft festgestellt, alle Menschenrechte zu respektieren und dafür geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Definiert werden dazu menschenrechtliche Sorgfaltspflichten (human rights due diligence) für Unternehmen, die über die üblichen „kaufmännischen“ Sorgfaltspflichten hinaus Unternehmen verpflichten, menschenrechtliche Risiken im Rahmen ihrer Aktivitäten entlang ihrer Wertschöpfungsketten (angefangen bei den Rohstoffen bis hin zum Vertrieb) zu erfassen und mögliche Übergriffe zu verhindern. Die Staaten haben dabei im Rahmen ihrer Pflichten auch die Aufgabe, Standards für diese Aufgaben von Unternehmen vorzugeben.  Und als dritte Säule wird verankert, dass Betroffene von Übergriffen im Rahmen von Unternehmensaktivitäten Zugang zu Rechtsmitteln und oder außergerichtlichen Verfahren erhalten müssen, die auch Kompensationen für erlittene Schäden umfassen sollen.  Auch wenn die „Leitprinzipien“ kein verbindliches Völkerrecht sind, sind sie als „soft law“ mittlerweile die wichtigste Grundlage für nationale Aktionspläne und Gesetze und überregionale Regelungen. Damit wurde eine erfreuliche Dynamik angestoßen, was dann beispielsweise dazu geführt hat,  Im Rahmen dieser Entwicklung hat dann die Europäische Kommission 2022 den ersten Entwurf für ein EU-“Lieferkettengesetz“ vorgelegt – die EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie oder Sorgfaltspflichtenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD). Dieser Entwurf wurde dann im EU-Parlament Mitte 2023 mit einigen Verbesserungen verabschiedet. Erfreulicherweise gab es in dem CSDDD-Entwurf einige Punkte, die Verbesserungen gegenüber dem deutschen LkSG gebracht hätten, so beispielsweise Anwendung für mehr Firmen, Einführung von Haftpflichtregelungen und weitere Anwendung entlang der Wertschöpfungsketten.  Es folgte die gemeinsame Behandlung durch EU-Parlament, Rat der Europäischen Union (also Regierungen der EU-Staaten) und EU-Kommission – der so genannte Trilog. Im Dezember 2023 gab es dann eine abschließend abgestimmte einvernehmliche Fassung der CSDDD zwischen EU-Parlament und EU-Rat.  Im üblichen Verfahren der EU-Organe wäre die abschließende Zustimmung des Rats und des Parlaments nach möglichen redaktionellen Anpassungen nur noch eine reine Formalität gewesen …. wenn dann nicht auf Initiative der FDP ein schlechter Politkrimi begonnen hätte. Auch wenn die FDP-Minister in der Bundesregierung in den Verhandlungsprozess einbezogen waren, starteten sie nun den Versuch, die CSDDD doch noch zu stoppen, indem sie ihre Zustimmung in der Bundesregierung verweigerten und so eine deutsche Enthaltung im EU-Rat erzwingen wollten. Sie machten sich dabei auch die Kritik der großen deutschen Wirtschaftsverbände zu eigen, die sich wie so häufig von einem zusätzlichen Bürokratiemonster bedroht sehen. Leider haben die anderen Parteien in der Koalition keine nachdrücklichen Schritte unternommen, die FDP von ihrer Obstruktion abzubringen, so hat der Kanzler auch hier auf seine Richtlinienkompetenz verzichtet. Es ist bedauerlich, dass so einmal mehr die Glaubwürdigkeit der deutschen Regierung in der EU gelitten hat. Besonders bitter ist aber, dass dadurch beinahe eins der wichtigsten menschenrechtlichen Projekte der letzten Jahre gescheitert wäre! Die belgische Ratspräsidentschaft hat dann doch noch alles versucht, die CSDDD zu retten. Am Ende ist das gelungen, wenn auch um den Preis etlicher Abschwächungen: Der EU-Rat hat dem Entwurf des EU-„Lieferkettengesetzes“ am 15. März 2024 dann doch zugestimmt.  Am Ende war es kein ganz schlechter Tag für die Menschenrechte! Jetzt wird es eine EU-weite gemeinsame Basis geben, Unternehmen endlich auf menschenrechtliche sowie umwelt- und klimabezogene Sorgfaltspflichten entlang ihrer Wertschöpfungsketten zu verpflichten. Die Abschwächungen sind allerdings ärgerlich: Die Richtlinie wird jetzt für noch weniger Unternehmen in der EU gelten, es gibt eine lange Übergangsfrist bis zur Anwendung und Teile der Wertschöpfungskette (sogenannte nachgelagerte Lieferkette – Seite des Vertriebs) bleiben unberücksichtigt. Aber immerhin enthält die Richtlinie einige Verbesserungen gegenüber dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, beispielsweise bei den Haftungsregelungen! Jetzt (Stand Anfang April 2024) steht noch die abschließende Abstimmung im Europäischen Parlament aus, die hoffentlich ohne weitere Verzögerungen dazu führen wird, dass die CSDDD dann noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten kann. Erfreulich ist vor allem, dass menschenrechtliche sowie umwelt- und klimabezogene Sorgfaltspflichten wie auch die Berichterstattung über deren Umsetzung zunehmend auch Bestandteil anderer Regelungen und Instrumente auf EU-Ebene werden. Beispiele dafür sind die neuen Vorgaben für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, das Gesetz über kritische Rohstoffe, die Batterieverordnung, die Verordnung über Entwaldungfreie Lieferketten oder auch die Verordnung über ein Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten. Es bleibt zu hoffen, dass mit dieser Entwicklung die Achtung der Menschenrechte durch Unternehmen zu einer Selbstverständlichkeit wird! Letztlich sollte es aber im Sinne einheitlicher Spielregeln für das globale Spielfeld der doch umfassend transnational aufgestellten Wirtschaft einen verbindlichen globalen Vertrag geben. Dafür gibt es zurzeit auch auf Basis der Beschlüsse des UN-Menschenrechtsrats im Zusammenhang mit den Leitprinzipien den Prozess zur Ausarbeitung eines entsprechenden Vertrags – des UN Treaty on Business and Human Rights.

Freiheit für die gefangenen Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter in Belarus!

Dass man in Europa für gewerkschaftliche Tätigkeiten und gemeinsames solidarisches Handeln inhaftiert wird, ist schwer vorstellbar und dennoch bittere Realität. Seit 3 Jahren wird mit Brutalität und Härte gegen regierungskritische Gewerkschafterinnen und -Gewerkschafter in Belarus vorgegangen. So auch gegen Hanna. Hanna Ablab, Mutter von zwei Kindern, erhielt nach der jüngsten Verhaftungswelle 11 Jahre Gefängnis. Die Angestellte der Eisenbahn und Aktivistin erhielt für die Online-Vernetzung von gewerkschaftlichen Organisationen eine hohe Strafe, was zweifelsohne als abschreckendes Exempel für andere Aktivistinnen gelten kann. Systematisches Vorgehen gegen zivilgesellschaftliche Organisationen und Gewerkschaften Der Fall von Hanna reiht sich in die seit 3 Jahren bestehende systematische Bedrohung von Gewerkschaften und zivilgesellschaftlichen Organisationen ein. Die menschenrechtliche Situation in Belarus hat sich in den letzten Jahren so sehr verschlimmert, dass tausende Menschen inhaftiert wurden, zehntausende sahen sich aufgrund von Repressionen gezwungen, das Land zu verlassen und befinden sich nun auf der Flucht. Nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen wurden fast 4.300 Menschen widerrechtlich inhaftiert, davon werden mindestens 1.525 Personen unter menschenunwürdigen Bedingungen festgehalten. Der härteste Schlag gegen die gewerkschaftliche Mitbestimmung war die großangelegte Verhaftungswelle vom 19. April 2022, wobei dutzende Gewerkschaftssekretärinnen und –sekretäre aufgrund ihrer regierungskritischen Haltung in Gewahrsam genommen wurden. Ihnen wird Terrorismus und Extremismus vorgeworfen, weil sie gegen die gefälschte Wahl Lukaschenkos Streiks organisierten und sich an Demonstrationen beteiligten. Demokratische Gewerkschaften wurden daraufhin aufgelöst oder in ihrer Handlungsfähigkeit soweit eingeschränkt, dass sie faktisch nicht mehr agieren können. Aktive Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter, die sich an den großen Protesten 2020 beteiligten, wurden entlassen, finden keine Beschäftigungen mehr und stehen vor der Frage, wie sie ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Das autoritäre Regime von Lukaschenko geht mit aller sozialer und rechtlicher Härte gegen seine Kritikerinnen und Kritiker  vor. Stoppt die Kriminalisierung von Gewerkschaften in Belarus Dass Gewerkschaften frei handeln können, ist ein Grundrecht, dass immer wieder betont werden muss. Die IG Metall rief daher zum 1. Mai zu einer Postkartenaktion auf, die unter anderem in Frankfurt stattfand. Bremer Mitglieder der IG Metall beteiligten sich gemeinsam mit der Salidarnast am Tag der Solidarität mit den inhaftierten politischen Gefangenen in Belarus am 21. Mai. Mit Postkarten und Unterschriftensammlungen, die sich an den belarussischen Botschafter Denis Sidorenko richten, wird die sofortige und bedingungslose Freilassung von Gewerkschaftsaktivistinnen und –aktivisten gefordert. Diese Aktionen machen auf die aktuelle Situation von gewerkschaftlich Aktiven aufmerksam, die für ihr Menschenrecht einstehen. Wir stehen unseren Kolleginnen und Kollegen in Belarus bei und zeigen, dass sie nicht allein in ihrem Kampf für ein demokratisches Belarus sind. Wir zeigen unsere internationale Solidarität und stärken jenen Kräften den Rücken, die für ein demokratisches und soziales Belarus kämpfen! Nathalie Schäfer Weitere Informationen (auf englisch): https://www.salidarnast.info

Veranstaltungsreihe „Arbeit und Demokratie“ von April-Juni 2024

Angesichts der aktuellen Transformationsprozesse in Wirtschaft, Ökologie und Arbeit, welche die gesellschaftlichen Institutionen und die gemeinsam geteilten Wertevorstellungen einer sozialen Demokratie zu tiefst herausfordern, organisiert das Netzwerk der Arbeits- und Gewerkschaftsforschung in der Universitätsallianz Ruhr (UA Ruhr) in Kooperation mit der IG Metall, der Akademie für Mitbestimmung der RUB und dem DGB-Bildungswerk Bund die sechsteilige öffentliche Veranstaltungsreihe „Arbeit und Demokratie“. Sie findet von Ende April bis Ende Juni dienstags (17.15-18.30 Uhr) im Atrium des O-Werks (Suttner-Nobel-Allee 4) statt und ist für alle Interessierten (auch digital via Zoom) kostenlos zugänglich, um Anmeldung wird gebeten (unter: https://www.akademie.rub.de/arbeit-und-demokratie/). Gemeinsam mit Expert*innen der Arbeits- und Gewerkschaftsforschung soll ein Gespräch mit einer breiten Öffentlichkeit über den engen Zusammenhang von Arbeit, Mitbestimmung und gesellschaftlicher Anerkennung entstehen. Erwerbsarbeit ist nicht nur das Mittel zur materiellen Existenzsicherung und gesellschaftlicher Teilhabe, sondern auch die zentrale soziale Institution, in der die Anerkennung unterschiedlicher Interessenlagen und kooperative Formen der Konfliktaustragung erlernt und praktiziert werden. Eine Arbeitswelt, die auf gegenseitiger Anerkennung und Solidarität basiert, fördert die demokratische Entwicklung einer Gesellschaft. Der erste Veranstaltungsabend beginnt am 23. April um 17.15 Uhr. Weitere Informationen zu den Inhalten und Referierenden finden sie ebenfalls auf der o.g. Seite.

Vergnügen und Verlust.

Vergnügen und Verlust. Das Programm der Ruhrfestspiele 2024 ist veröffentlicht Liebes Publikum, wir freuen uns, Ihnen den Spielplan für die Ruhrfestspiele 2024 vorzustellen. Unser Motto ist in diesem Jahr „Vergnügen und Verlust“. In diesem Spannungsfeld zeigt das neue Programm die große Vielfalt, die das Theater und seine angrenzenden Kunstformen heute haben. Wir präsentieren auch in diesem Jahr in allen Genres eine große Bandbreite spannender und hochkarätiger Produktionen: mit deutschsprachigem Theater großer nationaler Bühnen wie „König Lear“ mit Wolfram Koch aus dem Thalia Theater Hamburg, internationalen Schauspiel- und Tanzproduktionen wie z. B. dem wunderbaren Soloabend „La Codista“ von und mit der niederländischen Schauspielerin Marleen Scholten und der Tanzproduktion „Dancing Grandmothers“ von Eun-Me Ahn aus Südkorea, einem Literaturprogramm u. a. mit dem Literaturnobelpreisträger Abdulrazak Gurnah, Neuem Zirkus mit Artist*innen aus der ganzen Welt, Kinder- und Jugendtheater aus allen Genres und nicht zuletzt mit Musik und Kabarett. 2024 kommt zudem wieder viel Prominenz zu den Ruhrfestspielen und wir freuen uns u. a. auf die Schauspieler*innen Katharina Thalbach, Stefanie Reinsperger, Charly Hübner, Lars Eidinger, Devid Striesow, Corinna Harfouch, Dimitrij Schaad und Angela Winkler.  Bereits unser Eröffnungswochenende zeigt die ganze Bandbreite des Spielplans. Rund um das Motto sind aus den vier Genres Neuer Zirkus, Literatur, Bildende Kunst und Schauspiel vielbeachtete internationale Künstler*innen zu Gast: Erstmalig eröffnen wir mit Neuem Zirkus. Die bekannte australische Kompanie Gravity & Other Myths zeigt ihre bahnbrechende Show „The Pulse“, in der neben den 24 Akrobat*innen auch der Frauenkonzertchor der Chorakademie Dortmund auf der Bühne stehen wird. Die literarische Eröffnungsrede hält die zuletzt mit dem Kleist-Preis ausgezeichnete Autorin und Übersetzerin Esther Kinsky. Die Kunstaustellung der Ruhrfestspiele in der Kunsthalle Recklinghausen präsentiert in diesem Jahr die erste Einzelausstellung von Søren Aagaard in Deutschland. Der dänische Künstler befragt das performative Potenzial von Essen und Kunst. Und im Schauspiel bieten wir am Tag nach der Eröffnung ebenfalls eine internationale Arbeit: Der portugiesische Regisseur Tiago Rodrigues, Künstlerischer Leiter des Festival d’Avignon und einer der bedeutenden Theatermacher Europas, zeigt „As Far As Impossible“. Die mehrsprachige, intime Aufführung stellt echte Geschichten von Mitarbeiter*innen weltweiter Hilfsorganisationen wie Ärzte ohne Grenzen und Rotes Kreuz ins Zentrum und thematisiert die Spannungsfelder menschengemachter Konflikte und Naturkatastrophen. Alle Informationen zum Programm und den eigeladenen Künstler*innen finden Sie auf unserer Website. Ich hoffe, Sie erhalten viele Anregungen beim Stöbern in unserem diesjährigen Programm und freue mich, Sie ab dem 1. Mai bei den Ruhrfestspielen zu begrüßen.  Herzliche Grüße Ihr Olaf Kröck und das Team der Ruhrfestspiele