In der neu aufgelegten Broschüre der IG Metall NRW »Wer sich beschwert, lebt nicht verkehrt!« geht es um die Frage: »Was tun, bei Verstößen gegen die Arbeitssicherheit im Betrieb?« Thematisiert wird darin die Überwachungsfunktion zuständiger Aufsichtsbehörden sowie ihre mangelnde personelle Ausstattung. Aufgezeigt werden zudem konkreten Möglichkeiten für Betriebsräte und Beschäftigte (inkl. Formular Arbeitsschutzbeschwerde), vorliegende Verstöße und Gefahren an staatliche Behörden (auch anonym) zu melden.

„Arbeitsschutz ohne Aufsicht ist wie ein Derby ohne Schiri!“

Staatliche Aufsichtsbehörden, präventive Kontrolle und aktive Mitbestimmung sind für Gesundheit im Betrieb unverzichtbar. Jedoch wurde der staatliche Arbeitsschutz in den vergangenen Jahren systematisch kaputtgespart. Trotz hohem Bedarf erfolgte sogar Personalabbau und ging die Anzahl von Kontrollen zurück, wie in der Ausgabe „Gute Arbeit, kompakt“ zu lesen ist.

Der Steuerkreis Arbeits- und Gesundheitsschutz der IG Metall NRW will mit der Broschüre auf das Thema aufmerksam machen und den Kolleginnen und Kollegen im Betrieb Handlungsmöglichkeiten aufzeigen.

Hier die beiden Publikationen zum Downloaden: